Im ehemaligen Steinbruch Hillenberg in Warstein (Kreis Soest) ist am 10. Oktober 2026 eine 21-jährige Frau aus Aschersleben bei einem privat organisierten Bungee-Sprung ums Leben gekommen. Nach Angaben der Kreispolizeibehörde Soest prallte die Frau beim Sprung gegen eine Felswand; trotz sofort eingeleiteter Wiederbelebungsmaßnahmen verstarb sie noch am Unglücksort. Der Vorfall ereignete sich gegen 17:15 Uhr in dem früheren Abbaugelände am Rand von Warstein in Nordrhein-Westfalen.
Die Polizei korrigierte damit ihre zunächst veröffentlichte Erstmeldung, in der von einem Kletterunfall aus etwa 15 Metern die Rede gewesen war. Ein Sprecher der Kreispolizeibehörde Soest, Daniel Großert, erklärte, die anwesende Gruppe habe eine eigene Vorrichtung zum Bungee-Jumping aufgebaut. Ein erster Sprung sei geglückt, beim darauffolgenden Versuch sei es zum tödlichen Aufprall gekommen. Nach dem aktuellen Ermittlungsstand gebe es keine Hinweise auf Fremdverschulden. Die Kriminalpolizei wertet Zeugenaussagen aus und sichert Spuren am Aufbau der Anlage. Zeugen am Unglücksort wurden von Notfallseelsorgern betreut.
Bestätigte technische Details zur eingesetzten Ausrüstung, zur Befestigung am Absprungpunkt und zur genauen Sprungführung liegen bislang nicht vor. In solchen Fällen stehen erfahrungsgemäß forensische Untersuchungen zu Material, Knoten- und Ankerpunkten sowie zur Dimensionierung von Seilen und Bändern im Mittelpunkt. Ob und in welchem Umfang sicherheitsrechtliche Vorgaben für Anlagen dieser Art verletzt wurden, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Behörden äußerten sich zunächst nicht dazu, ob ordnungsrechtliche Schritte gegen Beteiligte zu erwarten sind.
In der Region wird der Unfall zum Anlass genommen, Risiken selbstorganisierter Aktionen in ungesicherten Geländen zu thematisieren. Ehemalige Steinbrüche gelten wegen unübersichtlicher Topografie, wechselnder Felsqualitäten und exponierter Vorsprünge als besonders anspruchsvolle Umgebungen. Einsatzkräfte verweisen darauf, dass Rettungen dort oft erschwert sind und wertvolle Minuten kosten können. Öffentliche Stellen empfehlen grundsätzlich, nur geprüfte Einrichtungen und fachkundig aufgebaute Systeme zu nutzen.
Die Kreispolizeibehörde Soest kündigte an, nach Abschluss der ersten Ermittlungen weitere Informationen zu veröffentlichen. Angaben zu möglichen zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen für Veranstaltende oder Mitwirkende lagen am Montag nicht vor.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).