Wirtschaft

4‑Prozent‑Regel bietet nur grobe Orientierung für Entnahmen im Ruhestand

Die oft zitierte 4‑Prozent‑Regel stammt aus einem US‑Modell und ist für viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland kein verlässlicher Richtwert. Steuerrecht, Lebensdauer, Anlagenmix und Produktkosten entscheiden individuell.

Kurzmeldung

Am 20. September 2026 ist klar: Die sogenannte 4‑Prozent‑Regel bleibt eine modellgestützte Faustregel, nicht jedoch eine pauschal gültige Empfehlung für alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Die Regel — ursprünglich aus der US‑Trinity‑Studie für einen 30‑jährigen Entnahmezeitraum und ein bestimmtes Aktien‑Renten‑Mischportfolio entstanden — empfiehlt eine Anfangsentnahme von vier Prozent des Startkapitals. In der deutschen Praxis wirkt sie jedoch oft zu vereinfacht.

Deutschland weist zusätzliche, nationale Rahmenbedingungen auf: Besteuerung von Auszahlungen, Anspruch auf Grundsicherung im Alter und die Möglichkeit oder Notwendigkeit, Immobilienvermögen zu halten oder zu veräußern. Das Bundesfinanzministerium diskutiert in seinen Veröffentlichungen die Zulassung langlaufender Auszahlungspläne neben Leibrenten und betont, dass Laufzeit, Kostenbegrenzung und Produktgestaltung die nachhaltige Entnahmefähigkeit beeinflussen. Institutionen wie die Deutsche Rentenversicherung und Forschungsinstitute warnen, dass Faktoren wie individuelle Lebenserwartung, Inflationsverlauf, Aktienanteil im Portfolio und Produktkosten zu deutlich abweichenden, oft niedrigeren sicheren Entnahmeraten führen können.

Verbraucherschützer und Verbrauchertests empfehlen deshalb eine individualisierte Planung: Szenario‑Analysen, Stresstests und eine Kombination aus lebenslangen Rentenbausteinen und flexiblen Auszahlungsplänen können das Risiko eines vorzeitigen Aufbrauchens verringern. Für Personen mit hoher Lebenserwartung, geringem Aktienanteil oder erwarteter steigender Lebenshaltungskosten ist eine konservative Kalkulation angeraten; wer hohe Aktienquoten langfristig aushält, kann hingegen höhere Schwankungsbereitschaft und damit höhere Entnahmen in Erwägung ziehen.

Für die praktische Entscheidung gilt: Pauschale Prozentregeln ersetzen keine konkrete Berechnung mit Angaben zu Startkapital, gewünschter Auszahlungsdauer, Inflationsannahmen, Steuerwirkung und Produktkosten. Betroffene sollten Angebote vergleichen, mögliche Steuereffekte berücksichtigen und bei Bedarf unabhängige Beratung einholen, um die für ihre persönliche Situation nachhaltige Entnahmestrategie zu finden.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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