Aktueller Anlass: Nach dem Einbau einer zusätzlichen Bypassleitung bleibt das vom Gesundheitsamt angeordnete Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen des Versorgungsgebiets des Wasser- und Abwasserzweckverbands Seelow weiter in Kraft. Das teilte der Landkreis Märkisch-Oderland mit. Auch der Versorger verweist auf laufende Netzspülungen und auf weitere Proben, deren Auswertung über eine Aufhebung entscheidet. Stand ist der 25. September 2026.
Behördliche Bewertung: Nach Angaben der Kreisverwaltung zeigen erste Untersuchungen nach den Spülmaßnahmen Verbesserungen. Für eine Aufhebung reichten die bisherigen Ergebnisse jedoch nicht aus. Das Gesundheitsamt verlangt mehrere belastbare, zeitlich versetzte Negativbefunde, bevor das Abkochgebot in den betroffenen Bereichen aufgehoben werden kann. Ein Termin dafür wird nicht genannt.
Hintergrund: Das Abkochgebot gilt seit Juli 2026, nachdem im Verteilnetz coliforme Bakterien festgestellt worden waren. Der Landkreis Märkisch-Oderland informierte mehrfach über betroffene Orte und Zwischenstände. Der WAZ Seelow leitete technische Gegenmaßnahmen ein, darunter wiederholte Netzspülungen, den gezielten Austausch von Leitungsabschnitten und die nun fertiggestellte Bypassleitung, um Teilnetze zu entlasten und den Wasseraustausch zu verbessern.
Auswirkungen: Für Haushalte und Einrichtungen bedeutet das Abkochgebot weiterhin Einschränkungen bei der Verwendung von Leitungswasser für das Trinken, die Zubereitung von Lebensmitteln und die Reinigung sensibler Gegenstände. Besonders kleinere Gewerbe im ländlich geprägten Netz können organisatorisch und finanziell belastet sein. Die Behörden raten, das Leitungswasser für den direkten Verzehr und für die Zubereitung von Speisen sprudelnd abzukochen und abgekühltes Wasser hygienisch aufzubewahren, bis die offizielle Aufhebung veröffentlicht wird.
Zugeschriebene Ursachen und offene Punkte: Offiziell bestätigen die Behörden die Kontamination, äußern sich jedoch nicht abschließend zur Ursache. In den Mitteilungen ist von alternden Leitungen, Rohrbrüchen und notwendigen Instandhaltungen als generellen Risikofaktoren die Rede. Ob die neu verlegte Bypassleitung zusammen mit fortgesetzten Spülungen kurzfristig zu stabilen Messergebnissen führt, bleibt offen und hängt von den kommenden Laborreihen ab.
Nächste Schritte: Der Landkreis Märkisch-Oderland und der WAZ Seelow wollen fortlaufend über Messergebnisse, mögliche Anpassungen im Spülplan und die schrittweise Aufhebung informieren. Bis dahin gilt das Abkochgebot unverändert. Betroffene Bereiche werden in den amtlichen Mitteilungen konkret benannt; Änderungen treten erst mit ausdrücklicher Veröffentlichung in Kraft.
Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).