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Abkochgebot in Pirmasens-Windsberg nach Pseudomonas-Nachweis

Nach dem Nachweis von Pseudomonas aeruginosa im Trinkwasser gilt in Teilen von Pirmasens-Windsberg seit 21. September ein Abkochgebot. Stadtwerke spülen das Netz, das Gesundheitsamt Südwestpfalz rät besonders Gefährdeten zum Abkochen.

In Teilen des Pirmasenser Ortsteils Windsberg gilt seit 21. September ein Abkochgebot für Trinkwasser. Das Gesundheitsamt Südwestpfalz ordnete die Maßnahme an, nachdem bei einer routinemäßigen Beprobung der Stadtwerke Pirmasens das Bakterium Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen worden war. Betroffen ist nach Angaben der Behörden vor allem der obere Bereich von Windsberg. Genannt wurden unter anderem die Straßen Am Emmersberg, Am Feld, Am Immenborn, Am Rederwald, Castellstraße, Emmersweiler Straße, Frühlingstraße, Harzhütterstraße, die Hochwaldstraße bis zur Einmündung der Langenbergstraße sowie die Langenbergstraße und die Römerstraße.

Das Abkochgebot richtet sich insbesondere an Menschen mit geschwächtem Immunsystem, an Säuglinge und an Kleinkinder. Leitungswasser soll vor dem Trinken oder der Zubereitung von Speisen jeweils einmal sprudelnd abgekocht und nach dem Abkühlen verwendet werden. Für allgemeine Reinigungszwecke, die Toilettenspülung, den Geschirrspüler oder das Wäschewaschen ist ein Abkochen nicht erforderlich. Personen mit offenen Wunden oder invasiven medizinischen Zugängen sollen besonderen Schutz beachten. Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung empfiehlt das Gesundheitsamt bis zur Entwarnung bevorzugt Mineralwasser.

Die Stadtwerke Pirmasens haben im betroffenen Versorgungsabschnitt umgehend mit Spülmaßnahmen begonnen und zusätzliche Proben entnommen. Ergebnisse der Nachuntersuchungen werden für die Tage nach dem Fund erwartet. Die Kreisverwaltung betont, die Maßnahmen dienten dem vorsorgenden Infektionsschutz und würden aufgehoben, sobald unbedenkliche Befunde vorliegen.

Pseudomonas aeruginosa kommt in der Umwelt häufig vor. Für gesunde Menschen ist es meist unproblematisch, kann jedoch bei immungeschwächten Personen sowie bei Neugeborenen zu Infektionen führen, etwa an Wunden oder in der Lunge. In der Trinkwasserüberwachung greifen in solchen Fällen standardisierte Schritte: Betreiber veranlassen Reinigung und Kontrolle des Netzes und informieren das zuständige Gesundheitsamt, das Schutzmaßnahmen anordnet und die Bevölkerung unterrichtet.

Das Gesundheitsamt Südwestpfalz und der Landkreis Südwestpfalz koordinieren die Information der Anwohnerinnen und Anwohner. Die Behörden verweisen darauf, dass die Wasserqualität kontinuierlich überprüft wird. Bis zum Vorliegen einwandfreier Nachweise bleibt das Abkochgebot in Kraft. Für Rückfragen ist das Gesundheitsamt erreichbar.

Der Fall reiht sich in regelmäßige, lokal begrenzte Vorsichtsmaßnahmen ein, die aus dem engmaschigen Trinkwassermonitoring resultieren. Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Windsberg sind keine weitergehenden Einschränkungen des Alltags angekündigt, solange die Vorgaben zum Abkochen beachtet werden.

Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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