Die AfD-Fraktion hat am 3. November 2026 im Deutschen Bundestag einen Antrag mit dem Ziel eingebracht, die Versorgungssicherheit mit Medikamenten zu erhöhen. Der Vorstoß richtet sich auf Korrekturen am Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sowie auf ergänzende Schritte in Beschaffung, Produktion und Verteilung. Als Anlass nennt die Fraktion anhaltende Lieferengpässe bei wichtigen Präparaten.
Konkret fordert die AfD-Fraktion laut Antrag, das seit 2023 geltende ALBVVG nachzuschärfen. Genannt werden die Förderung der inländischen und europäischen Produktion ausgewählter Wirkstoffe und Arzneimittel, die Überprüfung von Rabattverträgen der Krankenkassen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Verfügbarkeit sowie zeitlich befristete Exportbeschränkungen für lebenswichtige Präparate in ausgeprägten Engpasslagen. Zudem verlangt die Fraktion einen spürbaren Bürokratieabbau im Apotheken– und Vertriebsalltag, um die Steuerungsfähigkeit in Krisen zu verbessern.
Der Antrag verweist zur Begründung auf Preis- und Beschaffungsanreize, die über Jahre zu einer Konzentration weniger Anbieter und zur Verlagerung von Wirkstofffertigungen außerhalb der Europäischen Union geführt hätten. Nach Darstellung der Antragsteller hat dies die Verwundbarkeit der Lieferketten erhöht. Eine unabhängige Bewertung dieser Diagnose oder der vorgeschlagenen Instrumente liegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht in Form von Stellungnahmen anderer Fraktionen oder der Bundesregierung vor.
Die formale Einreichung ist in der Parlamentsdokumentation verzeichnet. Über die weitere Behandlung entscheidet das Plenum, etwaige Überweisungen an Fachausschüsse sowie mögliche öffentliche Anhörungen stehen noch aus. Es gibt bislang keinen Beschluss über Inhalte des Antrags.
Sachlich getrennt vom Vorstoß der AfD-Fraktion läuft in der Gesundheitspolitik seit Inkrafttreten des ALBVVG eine anhaltende Debatte über die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen gegen Lieferengpässe. Neben dem Deutschen Bundestag bringen regelmäßig Verbände der Apotheken, die pharmazeutische Industrie, Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium Einschätzungen zu Engpassursachen und Gegenmitteln ein. Ob zusätzliche Produktionsanreize, Anpassungen bei Rabattverträge oder Exportregeln die Verfügbarkeit in der Breite verbessern, ist eine politische und fachliche Abwägung und bedarf der parlamentarischen Beratung sowie fundierter Folgenabschätzungen.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens signalisiert der Antrag die Erwartung, die Resilienz der Versorgung in Engpasssituationen zu erhöhen und die Rolle der Apotheken als erste Anlaufstelle zu stärken.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).