Kurzmeldung
Berlin, 6. November 2026 — Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag verlangt eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, damit die Nutzung von Fraktionssälen und weiteren Sitzungs- und Veranstaltungsräumen verbindlich nach Fraktionsstärke verteilt wird. Grundlage ist ein Antrag der Fraktion, der auf bereits im April 2026 eingereichte Unterlagen Bezug nimmt und nun erneut aufgerufen wurde.
Im Kern zielt der Vorstoß darauf, ein Anspruchssystem in der Geschäftsordnung zu verankern. Bislang regelt der Ältestenrat die Raumvergabe, in der Regel per Mehrheitsbeschluss. Aus Sicht der AfD benachteiligt dieses Verfahren größere Oppositionsfraktionen; sie verweist auf gestiegene Abgeordnetenzahlen und eine aus ihrer Sicht unzureichende Versorgung mit geeigneten Räumen für Sitzungen und öffentlichkeitswirksame Termine.
Andere Fraktionen und der Ältestenrat betonen demgegenüber, dass die Ressourcenzuteilung im Parlamentsbetrieb zahlreiche organisatorische und sicherheitsrelevante Faktoren berücksichtigen müsse. Die Geschäftsordnung des Bundestages lasse hierfür bewusst Spielräume, um auf wechselnde Bedürfnisse, Bauzustände und Sicherheitslagen reagieren zu können.
Rechtlich ist der Streit durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gerahmt. Karlsruhe wies 2026 sowohl eine Organklage der AfD-Fraktion zur Zuteilung des sogenannten Otto-Wels-Saals als auch damit verknüpfte Eilanträge ab. Die Richterinnen und Richter machten deutlich, dass aus dem Grundgesetz kein automatisches Zugriffssystem nach Fraktionsstärke für innerorganisatorische Raumfragen folgt. Gleichzeitig bleibt es dem Parlament unbenommen, seine Geschäftsordnung politisch zu ändern, sofern Mehrheiten dies tragen.
Ob der aktuelle Antrag der AfD-Fraktion Erfolg hat, ist offen. Änderungen der Geschäftsordnung werden im Plenum des Bundestages beschlossen. Üblicherweise gehen solchen Entscheidungen Beratungen im Ältestenrat und in den zuständigen Gremien voraus. Sollte eine Mehrheit den Vorstoß ablehnen, sind weitere politische Auseinandersetzungen wahrscheinlich; neue Gerichtsverfahren hätten angesichts der bisherigen Rechtsprechung jedoch hohe Hürden.
Die Debatte verweist über den Einzelfall hinaus auf die Frage, wie Gleichbehandlung, Funktionsfähigkeit und Mehrheitssteuerung im parlamentarischen Alltag austariert werden. Konkrete Beschlüsse zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages liegen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).