Die AfD-Fraktion hat am 24. September 2026 im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage zur Wirksamkeit der Vermögensabschöpfung in der Bekämpfung organisierter Kriminalität eingereicht. Sie verlangt Auskunft darüber, ob bestehende Instrumente zur Abschöpfung von Taterträgen kriminelle Strukturen messbar schwächen und wo Vollzugsdefizite bestehen. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus; Kleine Anfragen werden in der Regel binnen zwei Wochen schriftlich beantwortet.
Die Bundesregierung hat in früheren Antworten und Debatten auf bereits angestoßene Vorhaben verwiesen. Im Mai 2026 legte sie einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 vor, der Zuständigkeiten und Zusammenarbeit von justiziellen und polizeilichen Stellen zur Vermögensabschöpfung neu ordnen soll. Zudem präsentierte das Bundesfinanzministerium im Juli 2026 einen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität. Dieser sieht unter anderem stärkere Finanzermittlungen, verbesserte Datenzugänge und eine engere Koordination von Bund und Ländern vor.
Parlamentarisch ist das Thema 2026 mehrfach verhandelt worden. Die AfD-Fraktion hatte zuvor einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen Straftatbestand zur Vereitelung der Abschöpfung schaffen sollte; dieser Vorschlag blieb umstritten. In Plenardebatten wurde wiederholt auf verfassungs- und verfahrensrechtliche Grenzen hingewiesen, etwa auf den Eigentumsschutz des Grundgesetzes und die Unschuldsvermutung. Zugleich betonten mehrere Fraktionen die Bedeutung einer konsequenten Einziehung rechtswidriger Vermögenswerte als Teil der Strategie gegen organisierte Kriminalität.
In der Sache benennt die Bundesregierung als wiederkehrende Hürden grenzüberschreitende Vermögensflüsse, verschachtelte Eigentümerstrukturen und informelle Transferwege. Für die operative Praxis gelten internationale Rechtshilfe, der Ausbau nationaler und europäischer Kontaktstellen sowie präzisere Verfahrensregeln als zentrale Stellschrauben. Konkrete, vergleichbare Kennzahlen zur Effektivität der jüngsten Maßnahmen wurden in den bislang vorliegenden Antworten nicht einheitlich ausgewiesen; einzelne Berichte nennen jedoch steigende Einziehungsvolumina bei gleichzeitigen Vollstreckungsproblemen im Ausland.
Mit der neuen Kleinen Anfrage zielt die AfD-Fraktion auf eine systematische Bestandsaufnahme: Welche Ermittlungsansätze führen zu gesicherten Abschöpfungen, welche Rolle spielen Vermögensarrest und erweiterte Einziehung, und wo sind gesetzliche Nachschärfungen erforderlich? Für die weitere Debatte im Bundestag dürfte entscheidend sein, ob die Bundesregierung aktuelle Zahlen, Evaluationsstände und Zeitpläne zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 vorlegt und wie die föderale Zusammenarbeit bei der praktischen Vollstreckung verbessert werden kann. Auch die Frage, in welchem Umfang abgeschöpfte Werte der Allgemeinheit zugutekommen, bleibt politisch relevant.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).