Die AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 2. Oktober 2026 mit Mehrheit eine interne Regeländerung beschlossen, die einmalige oder ergänzende Zahlungen an Mitglieder der Fraktionsspitze ermöglicht. Nach übereinstimmenden Berichten wurde weder die mögliche Höhe der Zahlungen noch der Kreis der potenziellen Empfänger öffentlich benannt. Es handelt sich um Fraktionsmittel, nicht um die gesetzlich festgelegten Abgeordnetenentschädigungen.
Vertreter anderer Fraktionen kritisierten den Beschluss wegen fehlender Transparenz und kündigten an, das Landtagspräsidium um Prüfung der Vereinbarkeit mit den hausrechtlichen und landesrechtlichen Vorgaben zu ersuchen. Die Kritiker verlangen eine Offenlegung von Kriterien, Beträgen und Verwendungszwecken sowie eine zeitnahe Kontrolle. Die AfD wiederum verwies intern auf die Autonomie der Fraktionen bei der Mittelverwendung und betonte, es gehe um Anerkennung besonderer Leitungsaufgaben.
Der Schritt ist politisch brisant, weil die AfD in Mecklenburg-Vorpommern ähnliche Modelle in der Vergangenheit bei anderen Parteien scharf kritisiert hatte. Aus dem Umfeld des Parlaments heißt es, entscheidend sei nun, ob die AfD-Fraktion die Zweckbindung von Fraktionsmitteln wahrt, eine schlüssige Begründung für mögliche Zuschläge liefert und die üblichen Nachweise führt. Ohne diese Nachweise drohen Rückforderungen oder Rügen im Rahmen der Rechnungsprüfung.
Rechtlich maßgeblich sind die Bestimmungen zu Fraktionsmitteln und die Transparenz- und Nachweispflichten, die aus dem Abgeordnetengesetz und den landtagseigenen Regelungen folgen. Interne Fraktionsbeschlüsse dürfen die gesetzlichen Grenzen nicht unterlaufen. Da die konkreten Umsetzungstexte und etwaige Auszahlungsentscheidungen bislang nicht öffentlich vorliegen, bleibt offen, ob der Beschluss formell und materiell rechtssicher ist. Das Landtagspräsidium kann Hinweise geben und bei Bedarf eine vertiefte Prüfung anregen; die letztverbindliche Beurteilung obliegt jedoch der nachgelagerten Kontrolle durch die Verwaltung und die Rechnungsprüfung.
Die Parlamentsdokumentation verzeichnet regelmäßig Unterlagen zu Fraktionsfinanzen und kann als Referenz für Transparenzstandards dienen. Bislang gibt es keine belastbaren Angaben zu der tatsächlichen Inanspruchnahme der neuen Möglichkeit oder zu konkreten Summen. Weitere Klarheit ist erst zu erwarten, wenn die AfD-Fraktion Auskünfte erteilt, Beschlusstexte zugänglich macht oder anstehende Prüfverfahren Ergebnisse liefern. Bis dahin bleibt der politische Streit über Sinn, Umfang und Transparenz möglicher Zusatzvergütungen ungelöst.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).