Politik

AfD lehnt höheren Europäische Union-Haushalt ab – Bundestag überweist Anträge an Europäische Union-Ausschuss

Der Bundestag hat am 2. November 2026 Vorlagen der AfD-Fraktion zum EU-Haushalt beraten und zur weiteren Prüfung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.

Der Deutsche Bundestag hat am 2. November 2026 Anträge der AfD-Fraktion zum EU-Haushalt beraten und zur weiteren Prüfung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. Die AfD wandte sich in der Debatte gegen einen Anstieg des künftigen Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union und forderte, das bisherige Ausgabenniveau nicht zu überschreiten.

Nach Darstellung der AfD sollen neue Eigenmittel der Europäischen Union und zusätzliche Kompetenzen für Brüssel abgelehnt werden. Zudem verlangt die Fraktion, dass die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen in Brüssel eine Ausweitung gemeinsamer Haftungsinstrumente zurückweist. Der Bundestag traf in der Plenarsitzung keine inhaltliche Sachentscheidung; mit der Überweisung an den Fachausschuss beginnt das reguläre Beratungsverfahren mit Anhörungen, Stellungnahmen und möglichen Änderungen.

Andere Fraktionen und die Bundesregierung bewerten die europäischen Haushaltsgespräche grundsätzlich als Teil eines mehrstufigen Verhandlungsprozesses, in dem sicherheits-, wirtschafts- und industriepolitische Prioritäten gegeneinander abgewogen werden. Konkrete Positionierungen erfolgten in der Debatte entlang der bekannten Linien zwischen Ausgabendisziplin, neueuropäischen Vorhaben und der Verteilung nationaler Beiträge. Eine gemeinsame Beschlusslage des Bundestages liegt erst nach Abschluss der Ausschussberatungen vor.

Im formalen Verfahren ist vorgesehen, dass der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union die Anträge der AfD-Fraktion zusammenführt, bewertet und dem Plenum eine Beschlussempfehlung zuleitet. Auf dieser Grundlage kann der Bundestag zu gegebener Zeit eine Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes beschließen. Inhaltlich wird es dabei um Umfang, Finanzierung und Prioritäten des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens gehen, einschließlich der Frage, ob neue Eigenmittel eingeführt oder bestehende Instrumente angepasst werden sollen.

Der aktuelle Verfahrensschritt ändert nichts an den europäischen Verhandlungen selbst, die parallel fortgeführt werden. Die Bundesregierung bleibt verpflichtet, den Deutschen Bundestag fortlaufend zu unterrichten und dessen Beschlüsse in ihre Verhandlungsführung einzubeziehen. Ob und in welchem Umfang sich die Forderungen der AfD-Fraktion im weiteren Prozess niederschlagen, hängt von der Mehrheitsbildung im Parlament und dem Ausgang der Gespräche in den EU-Gremien ab.

Die Dokumentation der Plenardebatte und der Überweisung liegt in den Unterlagen des Deutschen Bundestages vor. Weitere Beratungen im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sind angekündigt.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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