Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Dennis Hohloch, hat am 14. Oktober 2026 Strafanzeige gegen den Satiriker Kurt Krömer erstattet. Anlass ist ein Instagram-Beitrag Krömers, in dem er erklärte, keine Tickets an AfD-Wähler zu verkaufen und AfD-Anhänger in scharfer Form adressierte. Hohloch wirft Krömer eine pauschale Herabwürdigung vor und sieht den Tatbestand der Beleidigung berührt. Ob die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet, ist offen.
Das ZDF teilte mit, der Instagram-Post sei eine private Äußerung Krömers und stehe in keinem Zusammenhang mit einer Produktion des Senders. Der Sender distanzierte sich von dem Beitrag und erklärte, den Vorgang zu prüfen. Nach übereinstimmenden Berichten ist für November 2026 eine vierteilige Sendung mit Krömer auf ZDFneo geplant; ob der Fall Auswirkungen auf diese Zusammenarbeit hat, blieb zunächst unklar.
Krömer, bürgerlich Alexander Bojcan, kommentierte die Anzeige öffentlich mit Gelassenheit und ironischem Unterton. Der konkrete Wortlaut seines Posts wurde in mehreren Medien wiedergegeben und löste eine breite Resonanz aus. Parallel startete Hohloch eine Online-Petition, die eine Beendigung der Zusammenarbeit des ZDF mit Krömer fordert. Darin wird die Kritik begründet, AfD-Wähler seien pauschal diffamiert worden.
Rechtlich gilt: Eine Strafanzeige führt nicht automatisch zu Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft prüft zunächst, ob ein Anfangsverdacht besteht. Bei Äußerungsdelikten ist zwischen strafbaren Herabsetzungen und zugespitzter Satire zu unterscheiden. Maßgeblich sind Kontext, Adressatengruppe und die Abwägung mit der Meinungs- und Kunstfreiheit. Gerichte haben in vergleichbaren Fällen wiederholt betont, dass überspitzte Zuspitzungen von der Satirefreiheit gedeckt sein können, solange keine Schwelle zur strafbaren Schmähung oder gruppenbezogenen Herabwürdigung überschritten wird.
Der Vorgang fällt in eine Phase, in der erneut über Grenzen der Satire gegenüber politischen Gegnern diskutiert wird. Nach Senderangaben gingen zuletzt auch Beschwerden über eine Simson-Satire des ZDF-Formats rund um Jan Böhmermann ein. Diese Hinweise werden nach den üblichen Beschwerdewegen geprüft. Der aktuelle Anlass bleibt jedoch die von Hohloch eingereichte Anzeige gegen Krömer; sie markiert eine politische Eskalation, ersetzt aber keine juristische Klärung. Bis zu Entscheidungen der Strafverfolgungsbehörden oder programmbezogenen Gremienbewertungen sind Vorwürfe, Reaktionen und mögliche Folgen auseinanderzuhalten.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).