Politik

AfD verlangt genaue Kostenlisten zu Broschüren, Veranstaltungen und Podcasts

Die AfD-Fraktion hat am 21. Oktober 2026 eine Nachfrage an die Bundesregierung eingereicht. Sie beanstandet Lücken in der Regierungsantwort vom 14. September 2026 zu Ausgaben für Broschüren, Veranstaltungen sowie Podcasts und Videos für 2025…

Die AfD-Fraktion hat am 21. Oktober 2026 im Deutschen Bundestag eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Anlass ist die Regierungsantwort vom 14. September 2026 (Drucksache 21/8019) zu den Aufwendungen für Broschüren, Veranstaltungen sowie Podcasts und Videos im Jahr 2025, die nach Auffassung der Fraktion unvollständig ist. Mit der neuen Nachfrage (Kleine Anfrage 21/8705) verlangt die AfD-Fraktion unter anderem eine Einzelnennung der Kosten je Veranstaltung und je Podcast beziehungsweise Video sowie die Benennung der jeweils verantwortlichen Ressorts und nachgeordneten Behörden.

Nach Darstellung der AfD-Fraktion weist die Bundesregierung in der Drucksache 21/8019 zwar Gesamtsummen für verschiedene Formate der Öffentlichkeitsarbeit aus, verzichte jedoch auf durchgehende Detailangaben. Teilpositionen seien zusammengefasst oder ohne konkrete Bezifferung geblieben. Zudem verweist die Fraktion auf Unstimmigkeiten zwischen Ressortmeldungen, etwa bei gemeinsam verantworteten Maßnahmen.

Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort begründet, dass in Einzelfällen eine weitergehende Detaillierung aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterbleibe. Hinzu kämen praktische Grenzen bei der verursachungsgerechten Zuordnung gemeinsamer Veranstaltungen und produktioneller Leistungen über mehrere Ressorts hinweg. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, das die Öffentlichkeitsarbeit ressortübergreifend koordiniert, ist dafür ein zentraler Dienstleister. Mehrere der von der AfD-Fraktion aufgeworfenen Punkte berühren die Berichtslogik des halbjährlichen Formats „Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung“.

Politisch zielt die Nachfrage der AfD-Fraktion auf eine umfassendere Transparenz über den Mitteleinsatz in der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit. Die Fraktion knüpft ihre Bewertung an präzisere, einzeln nachvollziehbare Angaben, um etwaige Abweichungen zwischen Ressortangaben prüfen zu können. Die Bundesregierung stellt dem das parlamentarische Fragerecht gegenüber, das jedoch mit Geheimnisschutzinteressen Dritter und mit verwaltungspraktischen Grenzen abgewogen werden müsse. Solche Abgrenzungsfragen zwischen Informationsanspruch und Geheimnisschutz waren in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand parlamentarischer und gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Wie die Bundesregierung auf die Nachfrage reagiert und ob zusätzliche Einzelposten offengelegt werden, ist offen. Der Vorgang bleibt für den Haushaltsvollzug und die Rechenschaft zur Öffentlichkeitsarbeit bedeutsam, weil von der Antwort abhängt, in welchem Umfang künftige Berichte detaillierter ausfallen oder bestehende Aggregationen beibehalten werden.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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