Der Kreisvorstand der AfD Waldshut hat am 10. Oktober 2026 den Rücktritt der Kreisrätin und Co-Vorsitzenden Andrea Zürcher gefordert. Zur Begründung verweist der Kreisvorstand auf die inzwischen rechtskräftige Verurteilung Zürchers durch das Amtsgericht Waldshut-Tiengen und auf die Gefahr eines Imageschadens für den Verband.
Das Urteil gegen Zürcher geht auf einen Vorfall im November 2023 zurück. Nach übereinstimmenden Gerichts- und Medienberichten wurde ein junger Mann in einer Wohnung in Waldshut-Tiengen festgehalten; im Verfahren spielte auch eine Schreckschusspistole eine Rolle. Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen verurteilte Zürcher wegen Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe. Zürcher hatte gegen das Urteil zunächst Rechtsmittel geprüft, nach jüngsten Berichten ist die Entscheidung rechtskräftig geworden. Ein Schuldeingeständnis weist sie zurück und kündigte an, ihr Mandat nicht ohne Weiteres aufzugeben.
Die aktuelle Rücktrittsforderung richtet sich auf ihre Parteiämter im Kreisverband und auf ihr kommunales Mandat. Ein automatischer Verlust des Mandats folgt aus einer Geldstrafe nicht. Ob parteiinterne Maßnahmen ergriffen werden, liegt in der Entscheidung des Kreisvorstands und gegebenenfalls übergeordneten Gremien. Der Kreisvorstand argumentiert, die Affäre schade dem Ansehen der AfD Waldshut, und will nach eigenen Angaben zügig Klarheit schaffen.
In der Region wird der Umgang mit der Verurteilung aufmerksam verfolgt. Vertreter anderer politischer Gruppen fordern nach Medienberichten nachvollziehbare Konsequenzen. Der Südkurier hatte seit dem Prozessauftakt im April 2025 fortlaufend über die Ermittlungen, das Urteil und die angekündigte Berufung berichtet; zuletzt meldeten regionale Medien die Rechtskraft der Entscheidung. Zürcher selbst hält an ihrer Darstellung fest, wonach sie keine Straftat begangen habe.
Offen bleibt vorerst, ob Zürcher ihr Amt im Kreisverband und den Sitz im Kreistag behält, bis die AfD-internen Beratungen abgeschlossen sind. Der Kreisvorstand verweist auf organisatorische Abläufe, die kurzfristig angesetzt werden sollen. Unabhängig davon ist die strafrechtliche Bewertung mit der Rechtskraft des Urteils abgeschlossen. Politisch dürfte die Auseinandersetzung jedoch andauern, da die Frage, wie Parteien auf rechtskräftige Urteile gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger reagieren, regelmäßig über den Einzelfall hinausreicht.
Das Urteil datiert auf den 2. April 2025; der aktuelle Beschluss zur Rücktrittsforderung erfolgte am 10. Oktober 2026.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).