Das Amtsgericht Lindau hat nach Angaben des Bayerischen Rundfunks am 16. September 2026 einen Strafbefehl wegen des Vorwurfs der Körperverletzung gegen den AfD-Kreisrat Christian Thomas erlassen und zugestellt. Die Staatsanwaltschaft Kempten habe den Erlass des Strafbefehls beantragt, nachdem die Ermittlungen in dem Fall abgeschlossen worden seien. Der Strafbefehl ist dem Bericht zufolge noch nicht rechtskräftig; dem Beschuldigten steht eine Woche für einen Einspruch zu. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Nach den verfügbaren Angaben ereignete sich der mutmaßliche Vorfall in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai 2026 in Lindenberg im Allgäu (Landkreis Lindau). Demnach geriet Thomas mit einem 61-jährigen Mann in einer Kneipe in eine Auseinandersetzung; der 61-Jährige verließ daraufhin die Gaststätte. Nach Darstellung der Strafanzeige soll Thomas dem Mann gefolgt, ihn geschlagen und so verletzt haben, dass der 61-Jährige stationär behandelt werden musste. Gegen den 61-Jährigen waren wegen der zugrundeliegenden Anzeige Ermittlungen geführt, diese seien jedoch „mangels hinreichendem Tatverdacht“ eingestellt worden, so die Berichte.
Der betroffene Kommunalpolitiker sitzt für die Alternative für Deutschland im Kreistag von Lindau und im Stadtrat von Lindenberg; im März 2026 war er zudem Landratskandidat seiner Partei. Thomas hat sich nach BR-Angaben gegenüber der Redaktion auf Nachfrage nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft Kempten bestätigte gegenüber dem BR den beantragten Strafbefehl; das Amtsgericht Lindau teilte mit, der Strafbefehl sei zugestellt worden.
Politische Bezüge spielen bei der Darstellung des Vorfalls eine Rolle: Als möglicher Auslöser wird eine politische Meinungsverschiedenheit in der Kneipe genannt. Thomas war in der Vergangenheit als Mitarbeiter in einem AfD-Landesverband tätig und ist öffentlich mit Parteiveranstaltungen in Lindenberg in Verbindung gebracht worden. Auf Nachfrage lagen bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine weitergehenden dienst- oder parteiinternen Personalmaßnahmen vor; die AfD-Fraktion erklärte, sie äußere sich grundsätzlich nicht zu den Mitarbeitern ihrer Abgeordneten.
Rechtlich stellt der nun zugestellte Strafbefehl einen förmlichen Hinweis dar, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen eine strafrechtliche Ahndung durch das Amtsgericht anstrebt; die gerichtliche Entscheidung kann durch Einspruch noch in ein Hauptverfahren überführt werden. Ob ein Einspruch erfolgt und wie das Verfahren weitergeführt wird, ist bislang offen. Die Berichterstattung stützt sich auf die Mitteilungen des Amtsgerichts Lindau und der Staatsanwaltschaft Kempten sowie auf Recherchen lokaler Medien.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).