Aktuell

Anglerverbände dringen auf bundesweites Kormoranmanagement

Am 27. September 2026 warnen Anglerverbände vor sinkenden Fischbeständen in Binnengewässern und fordern ein abgestimmtes Vorgehen gegen den Kormoran. Die Bundesregierung verweist auf Spielräume der Länder im Bundesnaturschutzgesetz.

Anglerverbände haben am 27. September 2026 vor zunehmenden Belastungen für Fischbestände durch den Kormoran gewarnt und ein bundesweit koordiniertes Management gefordert. Der Deutsche Angelfischerverband verlangt, Maßnahmen zwischen den Ländern abzustimmen, um Jungfische und gefährdete Bestände in Binnengewässern besser zu schützen. Aus mehreren Regionen werden rückläufige Fangzahlen und lokale Einbrüche bei Jungfischen gemeldet; als Haupttreiber nennen die Verbände den steigenden Fraßdruck durch Phalacrocorax carbo.

Die Bundesregierung betont in jüngsten Antworten auf parlamentarische Anfragen, dass der Kormoran nach EU-Recht und nationalem Recht zu den besonders geschützten Arten gehört. Eingriffe seien deshalb nur auf Grundlage eng gefasster Ausnahmen zulässig. Zugleich verweist sie darauf, dass das Bundesnaturschutzgesetz den Ländern Spielräume eröffnet, um zum Schutz der Fischerei unter klar definierten Bedingungen einzugreifen. Ein bundeseinheitlicher Managementrahmen könnte die Praxis harmonisieren, die rechtliche Prüfung im Einzelfall aber nicht ersetzen.

Zwischen Fachverbänden und Naturschutzorganisationen sind die Positionen unterschiedlich. Der Deutsche Angelfischerverband und mehrere Landesfischereiverbände dringen auf ein abgestimmtes Kormoranmanagement, das regionale Besonderheiten berücksichtigt und an europäische Vorgaben anschließt. Der Landesbund für Vogelschutz warnt hingegen vor pauschalen Abschussprogrammen und fordert evidenzbasierte Konfliktlösungen, etwa gezielte Schutzmaßnahmen an sensiblen Gewässern, bessere Brutplatzlenkung und eine Stärkung des Monitorings. Auch der NABU plädiert für pragmatische, lokal angepasste Ansätze ohne generelle Populationsreduktion.

Fachleute halten robuste Daten für entscheidend. Gefordert werden verlässliche Bestandszahlen zum Kormoran, vergleichbare Einschätzungen zum Fraßdruck sowie belastbare lokale Fischbestandsdaten. Solche Informationen sollen helfen, Maßnahmen rechtssicher auszuwählen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Besonders verletzlich gelten kleine, flache Gewässer und strukturarme Fließstrecken, wo einzelne Kolonien spürbare Effekte haben können. Differenzierte Regeln – etwa saisonale Schutzphasen, technische Vergrämung oder räumliche Lenkung – gelten als Optionen, deren Effekt systematisch zu evaluieren ist.

Die Interessenlage ist vielschichtig. Fischereiwirtschaftliche Anliegen, Artenschutzrecht und europäische Verpflichtungen müssen ausbalanciert werden. Befürworter eines bundesweiten Managementplans verweisen auf die derzeit sehr unterschiedlichen Länderregelungen und den Aufwand für Vollzug und Rechtssicherheit. Ohne Abstimmung drohen uneinheitliche Entscheidungen und Rechtsstreitigkeiten, etwa mit Blick auf die EU-Vogelschutzrichtlinie. Ob und in welcher Form ein gemeinsamer Rahmen beschlossen wird, ist Gegenstand laufender Gespräche zwischen Verbänden, Ländern und der Bundesregierung.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk