Baden-Württemberg

Anklage in Mosbach: Heilbronner Polizist soll 246.415 Euro veruntreut haben

Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat Anklage gegen einen Beamten des Polizeipräsidiums Heilbronn erhoben. Er soll in 153 Fällen Sicherheitsleistungen aus Verkehrskontrollen einbehalten haben.

Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat am 14. Oktober 2026 Anklage gegen einen Beamten des Polizeipräsidiums Heilbronn erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, bei Verkehrskontrollen vereinnahmte Sicherheitsleistungen nicht an das Land abgeführt, sondern für sich behalten zu haben. Die mutmaßliche Schadenssumme beträgt 246.415 Euro. Das Landgericht Mosbach entscheidet nun über die Zulassung der Anklage.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft umfasst die Anklageschrift 153 selbständige Taten der Untreue. In einzelnen Fällen soll Untreue in Tateinheit mit Nötigung und Urkundenfälschung vorliegen. Der Beschuldigte ist vom Dienst suspendiert. Ein Termin für eine mögliche Hauptverhandlung steht noch aus. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

Sicherheitsleistungen sind Bargeldbeträge, die bei Kontrollen als Absicherung für zu erwartende Bußgelder oder Kosten verlangt und anschließend an die Staatskasse abgeführt werden müssen. Laut Anklage soll der Beamte diese Gelder spätestens seit Ende Oktober 2021 wiederholt vereinnahmt und nicht ordnungsgemäß weitergeleitet haben. Die Ermittler führen dazu zahlreiche Einzelvorgänge auf, aus denen sich der Gesamtbetrag zusammensetzt. Angaben zu betroffenen Personen oder zum Verbleib der Gelder wurden in der öffentlichen Mitteilung nicht gemacht.

Mit der Anklageerhebung ist keine Vorentscheidung über Schuld oder Strafe verbunden. Zunächst prüft das Landgericht Mosbach, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegen. Erst in einer Beweisaufnahme vor Gericht würde geklärt, ob sich die in der Anklage genannten Taten bestätigen. Dienstrechtliche Folgen hängen ebenfalls vom weiteren Verfahrensgang ab.

Der Fall betrifft das Polizeipräsidium Heilbronn und fällt in die Zuständigkeit der Justiz in Baden-Württemberg. Er lenkt den Blick auf den Umgang mit Sicherheitsleistungen im Polizeialltag und auf interne Kontrollmechanismen. Ob aus dem Verfahren über den Einzelfall hinaus organisatorische Konsequenzen folgen, ist offen und derzeit reine Möglichkeit.

Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat den Sachverhalt am 14. Oktober 2026 öffentlich gemacht. Weitere Auskünfte, insbesondere zum Zeitpunkt einer möglichen Entscheidung über die Zulassung der Anklage oder zur Terminierung, lagen bis Redaktionsschluss nicht vor.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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