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Anwalt aus Wildeshausen in U-Haft wegen Betrugs- und Untreuevorwürfen

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat einen 49-jährigen Rechtsanwalt aus Wildeshausen festnehmen lassen. Der Haftbefehl wurde am 14. Oktober 2026 vollstreckt. Es geht um gewerbsmäßigen Betrug und Untreue mit einem Schaden von über einer Million Euro.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat einen 49-jährigen Rechtsanwalt aus Wildeshausen (Landkreis Oldenburg) festnehmen lassen. Der Haftbefehl wurde am 14. Oktober 2026 vollstreckt, die zuständige Haftrichterin ordnete Untersuchungshaft an. Als Gründe nennt die Behörde die Schwere der Vorwürfe und Fluchtgefahr. Die Ermittler beziffern den mutmaßlichen Gesamtschaden auf mehr als eine Million Euro.

Nach Darstellung der Ermittlungsbehörden soll der Beschuldigte mit gefälschten oder unberechtigt verwendeten Vollmachten Zahlungen von Mandanten an sich selbst veranlasst und die Gelder privat genutzt haben. Es geht um den Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs und der gewerbsmäßigen Untreue. Zu einzelnen Transaktionen und möglichen Mitbeschuldigten äußern sich Staatsanwaltschaft und Polizei mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht im Detail.

Der Fall ist Teil eines bereits länger laufenden Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens in Niedersachsen. Bereits am 10. September 2026 hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg weitere Anklagen gegen denselben Anwalt wegen gewerbsmäßiger Untreue und Betrugs erhoben. Mehrere Verfahren sind demnach anhängig, Teile davon liegen beim Landgericht Oldenburg. Die neuen Vorwürfe erweitern nach Angaben der Ermittler den bestehenden Komplex. Ob und inwieweit die Verfahren verbunden werden, bleibt eine Entscheidung des Gerichts.

Rechtlich sind gewerbsmäßiger Betrug und gewerbsmäßige Untreue schwere Eigentums- und Vermögensdelikte. Sie können je Tat mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Über die konkrete Beweislage, die Zahl der angeklagten Taten und mögliche strafschärfende Umstände will die Staatsanwaltschaft derzeit keine weiteren Angaben machen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Für betroffene Mandanten stellen sich zivilrechtliche Folgefragen, etwa zur Rückforderung veruntreuter Beträge und zur Haftung. Berufsrechtlich kommen bei einer strafrechtlichen Verurteilung Maßnahmen der Anwaltskammer bis hin zum Widerruf der Zulassung in Betracht. Unabhängig davon kündigten die Ermittlungsbehörden an, die Auswertung der sichergestellten Unterlagen fortzusetzen und weitere Zeugen zu vernehmen.

Der Fall wirft über den Einzelfall hinaus Fragen zur internen Kontrolle in Anwaltskanzleien auf, insbesondere zum Vier-Augen-Prinzip bei Vermögensverwaltungen und zur Prüfung von Vollmachten. In Oldenburg und Wildeshausen wollen Staatsanwaltschaft und Polizei ihre Hinweisebögen für potenzielle Geschädigte fortlaufend aktualisieren. Gerichtstermine in den anhängigen Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg werden nach deren Anberaumung gesondert bekannt gegeben.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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