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Arbeiter-Samariter-Bund kritisiert deutschen Katastrophenschutz und fordert mehr Geld sowie Gleichstellung Ehrenamtlicher

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) bezeichnet am 5. November 2026 die Ausstattung des Katastrophenschutzes in Deutschland als unzureichend. Der Verband verlangt mehr finanzielle Mittel, Ersatz veralteter Fahrzeuge und rechtliche Gleichstellung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer.

Kurzmeldung

Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB) hat am 5. November 2026 den Zustand des deutschen Katastrophenschutzes scharf kritisiert und konkrete Nachbesserungen verlangt. In einer Presseäußerung und Gesprächen mit Medien nannte ASB-Bundesvorsitzender Knut Fleckenstein Mängel bei Ausstattung, Personal und materieller Reserve. Als konkretes Beispiel verweist der ASB darauf, dass derzeit zwei Mobile Betreuungsmodule 5.000 (MBM 5.000) umgesetzt werden; diese Kapazität reiche nicht aus, um großflächige Evakuierungen und längerfristige Unterbringung zuverlässig zu gewährleisten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bestätigt, dass MBM 5.000 als weitgehend autarke Unterkunfts- und Betreuungseinrichtungen geplant sind und sich zwei Module in Umsetzung beziehungsweise Beschaffung befinden.

Der ASB fordert eine dauerhafte finanzielle Verstetigung der Ausstattung, Ersatz veralteter Fahrzeuge und eine klarere Verteilung von Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Zugleich mahnt der Verband an, dass Versorgungslücken durch Personalengpässe und ungenügende Materialreserven bestehen. Mehrere Stellungnahmen der Hilfsorganisationen legen nach Angaben des ASB nahe, dass ohne zusätzliche Mittel erhebliche Risiken für die Einsatzfähigkeit bleiben.

Ein weiterer Schwerpunkt der Forderungen ist die rechtliche Gleichstellung Ehrenamtlicher: Fleckenstein verlangt, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in anerkannten Hilfsorganisationen arbeitsrechtlich und einsatzrechtlich besser abgesichert werden – ähnlich dem Status der Freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks. Der ASB kritisiert, dass Helfende bislang häufig von Arbeitgeberfreistellungen abhängig seien, was die schnelle Mobilisierung in einer Krise beeinträchtige.

Politische Entscheidungen stehen noch aus. Das Bundesinnenministerium prüft nach Medienberichten Anpassungen bei der Notunterbringung; konkrete Beschlüsse zur Ausweitung der Betreuungsmodule, zur personellen Absicherung oder zu zusätzlichen Haushaltsmitteln wurden bis zum 5. November 2026 nicht veröffentlicht. Die Debatte verbindet damit Fragen der Finanzierung, Zuständigkeit und der Einbindung anerkannter Hilfsorganisationen in Planungs- und Beschaffungsprozesse.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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