Das Arbeitsgericht Rostock hat am 9. September 2026 entschieden, dass Prof. Hüseyin Ince seine Leitungsfunktion in der Kardiologie der Universitätsmedizin Rostock mit leitenden Aufgaben an zwei Vivantes-Kliniken in Berlin verbinden darf. Kurz nach der Urteilsverkündung kündigte die Universitätsmedizin Rostock Berufung an, der Rechtsstreit bleibt damit offen.
Auslöser war die Ankündigung der Universitätsmedizin, die langjährige Kooperation mit Vivantes zum 30. September 2026 zu beenden und Ince zu verpflichten, sich vollständig auf Rostock zu konzentrieren. Nach Angaben der Klinik arbeitet Ince derzeit an drei Tagen pro Woche in Rostock und den übrigen Tagen in Berlin. Das Gericht sah keine hinreichenden Gründe, die die Untersagung der Nebentätigkeit rechtfertigen würden.
Vor Gericht schilderte Ince, beide Aufgaben seien für ihn „Traumjobs“. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen verfolgten die Verhandlung. Die Universitätsmedizin argumentierte, die Kooperation habe die erhofften Verbesserungen nicht gebracht; unter anderem seien Drittmittelerlöse und interne Rankings der Abteilung zurückgegangen. Das Wissenschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern stellte sich öffentlich hinter das Vorgehen der Universitätsmedizin und verwies auf die Verantwortung, Kooperationsverträge an Universitätskliniken regelmäßig zu prüfen.
Das Urteil betrifft ein ungewöhnliches Beschäftigungsmodell in der Hochschulmedizin. Befürworter verweisen auf Vorteile externer Vernetzung für eine anerkannte Leitungspersönlichkeit und mögliche Impulse für Forschung und Versorgung. Kritiker sehen betriebliche Risiken, organisatorische Belastungen und sinkende Drittmitteleinnahmen als Argumente für eine stärkere regionale Bindung der Leitung.
Mit der angekündigten Berufung bleibt offen, ob die jetzige Lösung Bestand hat. Praktische Auswirkungen auf Dienstpläne, Forschungsprojekte und die personelle Ausstattung der Kardiologie hängen vom weiteren Verfahren ab. Unabhängig vom Ausgang wird der Fall über Rostock hinaus beachtet: Er berührt grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Universitätsaufgaben, Patientenversorgung und externen Kooperationen im deutschen Kliniksystem.
Die Universitätsmedizin Rostock, Vivantes und das Arbeitsgericht Rostock äußerten sich zunächst nicht im Detail zum Wortlaut der schriftlichen Urteilsgründe. Deren Veröffentlichung ist für die nächsten Wochen zu erwarten. Bis zu einer Entscheidung der nächsten Instanz bleibt Inces Doppelrolle bestehen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).