Das Arbeitsgericht Wilhelmshaven verhandelt am 28. Oktober 2026 die Klage gegen die fristlose Kündigung einer langjährigen Verwaltungsangestellten eines diakonischen Hospizes in Jever. Die Frau war Anfang August entlassen worden, nachdem ihre öffentliche Kandidatur für die AfD bei den Kommunalwahlen im Landkreis Friesland und in der Gemeinde Wangerland bekannt geworden war. Der Träger mission:lebenshaus gGmbH begründete die Trennung mit einem unvereinbaren Spannungsverhältnis zwischen der aktiven Kandidatur und den Grundwerten von Kirche und Diakonie.
Nach übereinstimmenden Berichten wird die Betroffene als Martina Müller benannt. Sie bestreitet, gegen arbeitsvertragliche Loyalitätspflichten verstoßen zu haben. Ihr Umfeld und AfD-Vertreter kritisieren die Kündigung als unverhältnismäßig. Der Träger hält dem entgegen, es gehe nicht um eine Parteimitgliedschaft an sich, sondern um die sichtbare, öffentliche Kandidatur, die dem diakonischen Auftrag widerspreche. Die Evangelische Kirche in Deutschland verweist grundsätzlich darauf, dass in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen besondere Loyalitätspflichten gelten.
Im Verfahren stehen zwei rechtliche Kernfragen im Vordergrund: Zum einen, in welchem Umfang kirchliche Arbeitgeber politische Zurückhaltung von Beschäftigten verlangen dürfen; zum anderen, ob eine aktive Kandidatur für die AfD – eine Partei, die in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz beobachtet oder bewertet wird – eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Das Arbeitsgericht Wilhelmshaven hat zunächst einen Gütetermin angesetzt. Ob die Kündigung Bestand hat, eine Wiedereinstellung erfolgt oder Ansprüche auf Ersatzleistungen bestehen, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab.
Der Fall hat bundesweit Aufmerksamkeit erlangt, weil er die Grenze zwischen individueller politischer Betätigung und den besonderen Bindungen des kirchlichen Arbeitsrechts neu auslotet. In der Region ist er zudem besonders sichtbar, da mission:lebenshaus mehrere Hospizangebote verantwortet. Vertreter der Diakonie bereiteten sich nach eigenen Angaben auf öffentliche Reaktionen und mögliche Anfeindungen vor.
Die Darstellungen beruhen auf übereinstimmenden Informationen des NDR, von evangelisch.de, ZDFheute sowie weiteren regionalen Medien. Gerichtliche Entscheidungen lagen zum Zeitpunkt der Verhandlung noch nicht vor. Aussagen der Beteiligten sind als deren Positionen gekennzeichnet; eine strafrechtliche Dimension ist in den vorliegenden Berichten nicht belegt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).