Architektinnen und Architekten sowie weitere Branchenexperten haben am 19. Oktober 2026 die gängige Praxis kritisiert, öffentliche Bauvorhaben von Beginn an mit unrealistisch niedrigen Kosten zu kalkulieren. Benedikt Hotze, Pressesprecher des Bunds Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA), sprach in einem Beitrag von MDR AKTUELL von einem seit Jahrzehnten zu beobachtenden Muster: Zunächst werde mit „völlig unrealistisch niedrigen Kosten“ argumentiert, die anschließend „aus dem Ruder“ liefen. Dies gehöre offenbar „zur Folklore des Bauwesens“.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen teilte dem Sender mit, dass Planungsmängel und nachträgliche Änderungen maßgeblich zu Kosten- und Zeitüberschreitungen beitragen. Dazu zählten unvollständige Bedarfsermittlungen zu Projektbeginn, Änderungen während der Bauphase und Baustarts, bevor die Planung ausreichend ausgereift ist. Damit trennt das Ministerium strukturelle Ursachen von politischen Zielsetzungen, Projekte möglichst schnell zu starten.
Fachleute sehen die zentralen Stellschrauben in der frühen Projektvorbereitung und in der Vergabepraxis. Gefordert werden klarere Bedarfsdefinitionen, vollständigere Planungsunterlagen vor dem Baubeginn sowie Ausschreibungen, die neben dem Preis auch Qualität und Leistungsfähigkeit stärker gewichten. Ziel ist es, kostentreibende Nachträge zu begrenzen und Terminrisiken zu reduzieren.
Die Folgen der derzeitigen Praxis sind nach übereinstimmenden Einschätzungen beträchtlich: Häufig kommt es zu Kostensteigerungen, verspäteten Fertigstellungen und einem Vertrauensverlust in die staatliche Projektsteuerung. Auch politisch hat das Thema Konsequenzen. Die Bundesregierung hat zuletzt Initiativen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und einen Aktionsplan zur Senkung der Baukosten auf den Weg gebracht. Ob diese Maßnahmen Wirkung entfalten, hängt jedoch von konkreten Änderungen in Planungsabläufen und Vergaberegeln ab.
Fakten, Zuschreibungen und Ausblick sind zu unterscheiden: Belegt sind die wiederkehrenden Kostenabweichungen durch Aussagen des BDA und die Einordnung des Bundesministeriums. Zugeschrieben werden die Ursachen vor allem unzureichenden Bedarfsanalysen, laufenden Planänderungen und einer zu stark preisgetriebenen Vergabe. Als Prognose gilt: Ohne verbindlichere Standards in der frühen Projektphase und eine ausgewogenere Wertung in Ausschreibungen werden Nachträge und Verzögerungen voraussichtlich anhalten. Konkrete gesetzliche Änderungen oder neue verbindliche Vergaberegeln hat das zuständige Ministerium bislang nicht angekündigt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).