Vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts Aschaffenburg hat am 7. Oktober 2026 der Prozess gegen einen 23-jährigen Mann aus Niedersachsen begonnen. Die Anklage legt ihm mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Körperverletzung sowie das Herstellen und den Besitz kinderpornographischer Inhalte zur Last. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg beantragt für den Fall einer Verurteilung zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung.
Nach Anklageangaben sollen sich die Taten im Jahr 2025 während eines dem Angeklagten gewährten Hafturlaubs ereignet haben. Betroffen seien ein zwölfjähriger Junge aus dem Raum Aschaffenburg und ein elfjähriger Junge im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt. Teile der mutmaßlichen Übergriffe habe der Beschuldigte gefilmt. Zum Inhalt der Beweise äußerten sich Gericht und Anklagebehörde zum Prozessauftakt nur begrenzt; die Beweisaufnahme soll in mehreren weiteren Verhandlungsterminen erfolgen.
Der Angeklagte war bereits vorbestraft: Das Landgericht Hannover verurteilte ihn im September 2021 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu fünf Jahren und vier Monaten Haft. Medienberichten zufolge wurde ihm 2025 ein längerer Hafturlaub zur Entlassungsvorbereitung gewährt. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann sprach im Sommer 2026 öffentlich von einem Fehler, weil vor der Gewährung eines längeren Urlaubs offenbar keine aktuelle psychologische Einschätzung eingeholt worden sei. Diese Bewertung ist der Ministerin zugeschrieben und keine Feststellung des Gerichts.
Zum weiteren Ablauf teilte das Landgericht Aschaffenburg mit, dass mehrere Verhandlungstage anberaumt sind. Ob und in welchem Umfang eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in Betracht kommt, ist Gegenstand der rechtlichen Würdigung und setzt eine Verurteilung sowie eine entsprechende Gefährlichkeitsprognose voraus. Die Verteidigung hat Gelegenheit, zu allen Vorwürfen Stellung zu nehmen; bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Der Fall hat eine erneute Debatte über Voraussetzungen und Kontrolle von Lockerungen im Strafvollzug ausgelöst. Fachleute verweisen auf den grundsätzlichen Zielkonflikt zwischen Resozialisierung und dem Schutz Minderjähriger. Politische Bewertungen und organisatorische Konsequenzen liegen außerhalb des laufenden Strafverfahrens und sind von dessen Ergebnis zu trennen. Das Gericht beschränkt sich auf die Klärung der angeklagten Taten auf Grundlage der Beweise.
Alle genannten Daten und Ämter beziehen sich auf den Stand der mündlichen Verhandlung am 7. Oktober 2026 in Aschaffenburg.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).