Der Mitteldeutsche Rundfunk skizziert am 4. Oktober 2026 Reformansätze aus anderen Ländern der Langzeitpflege, die Heimunterbringungen reduzieren und die Selbstbestimmung stärken. Im Fokus stehen Modelle, die häusliche Unterstützung ausbauen, Eigenanteile begrenzen und Leistungen kommunal steuern. Die Beispiele nähren in Deutschland die Debatte, ob Finanzierung und Steuerung der Pflege neu ausgerichtet werden sollten.
In Schweden und Dänemark werden Unterstützungsleistungen überwiegend lokal organisiert und öffentlich finanziert; die Eigenbeteiligung der Nutzer ist häufig gedeckelt. Das erleichtert den Zugang zu alltagsnahen Hilfen wie Haushalt, Mobilität und persönlicher Assistenz. Großbritannien und die Niederlande setzen stärker auf direkte Zahlungen an Pflegebedürftige, die damit Anbieter selbst auswählen oder Angehörige einbeziehen können. Forschende bescheinigen diesen Instrumenten, dass sie „Aging in place“ fördern und Teilhabe stärken, warnen aber zugleich vor hohen Anforderungen an Steuerung, Qualitätskontrolle und Schutz vor Missbrauch.
Für Deutschland stellen sich daraus drei Kernfragen. Erstens die Finanzierung: Die Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten, in Pflegeheimen fallen hohe Eigenanteile an. Das erhöht das Risiko sozialer Ungleichheit und beschleunigt in manchen Fällen den Wechsel ins Heim. Zweitens die Steuerung: Kommunen verfügen bislang nur begrenzt über Instrumente, Leistungen passgenau zu bündeln und lokal zu steuern. Drittens das Personal: Eine Verlagerung zur häuslichen Versorgung setzt verfügbare Fachkräfte, verlässliche Arbeitsbedingungen und qualitätsgesicherte Dienste voraus.
Diskutiert werden ausgebauten ambulanten Leistungskataloge, zielgenauer gestaltete Geldleistungen und kommunale Budgets, mit denen Kommunen Dienstleistungspakete einkaufen und koordinieren könnten. Expertinnen und Experten betonen, dass jede Stärkung ambulanter oder geldbasierter Angebote mit klaren Qualitäts- und Prüfmechanismen einhergehen muss – von Standards für Qualifikation und Vergütung bis zu wirksamer Aufsicht.
Politisch wären Anpassungen an mehreren Stellen nötig. Das Bundesgesundheitsministerium müsste die Leistungs- und Finanzarchitektur der Pflegeversicherung weiterentwickeln, etwa durch Begrenzung von Eigenanteilen, dynamisierte Leistungsbeträge und Anreize für präventive, alltagsnahe Hilfen. Kommunen bräuchten mehr Gestaltungsspielräume und verlässliche Finanzierungsquellen. Das geplante Pflegekompetenzgesetz, das Aufgabenverteilung und Ausbildung in der Pflege neu ordnen soll, könnte flankiert werden durch Regelungen zu Direktzahlungen, Dokumentation und Datenschutz in neuen Betreuungsformen. Die internationalen Beispiele zeigen: Weniger Heim und mehr Selbstbestimmung sind erreichbar – wenn Finanzierung, Qualitätssicherung und lokale Steuerung aus einem Guss gestaltet werden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).