Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages hat am 3. Oktober 2026 Beratungen über die parlamentarisch empfohlenen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz sowie über Anpassungen des Energiewirtschaftsrechts fortgesetzt. Im Mittelpunkt standen die praktischen Umsetzungsfristen für die 65‑Prozent‑Vorgabe erneuerbarer Energien bei Neu- und Bestandsbauten, die Einführung einer Quote für Grüngas und Grünheizöl sowie Regelungen zur Kostenaufteilung bei fossilen Heizungen zwischen Vermietern und Mietern. ([dip.bundestag.de](https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-geb%C3%A4udeenergiegesetzes-zur-%C3%A4nderung-des-geb%C3%A4ude-elektromobilit%C3%A4tsinfrastruktur-gesetzes-und/334923?ctx=a&f.deskriptor=Erdgas&pos=15&rows=25&utm_source=openai))
Abgeordnete und Experten diskutierten gemäß den Sitzungsunterlagen insbesondere die technischen und administrativen Voraussetzungen zur Durchsetzung der sogenannten „Bio‑Treppe“, die ab 2029 greifen soll, sowie die Evaluierungsfristen 2030. Vertreterinnen und Vertreter der Länder und der Industrie wiesen auf erforderliche Übergangsregelungen und auf die Notwendigkeit eines abgestimmten Förderrahmens hin; der Ausschussbegründung zufolge sollen Sanktionen und Nachrüstpflichten verhältnismäßig ausgestaltet werden. Die Gesetzesvorlage ist als Art. 1 der Vorlage unter dem Titel „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz)“ geführt. ([dip.bundestag.de](https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-geb%C3%A4udeenergiegesetzes-zur-%C3%A4nderung-des-geb%C3%A4ude-elektromobilit%C3%A4tsinfrastruktur-gesetzes-und/334923?ctx=a&f.deskriptor=Erdgas&pos=15&rows=25&utm_source=openai))
Parallel befasste sich der Ausschuss mit Eingaben zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts, die eine bessere Integration dezentraler Erzeugung, Netzinvestitionsanreize und Meldepflichten für Kapazitätsabschaltungen adressieren. In früheren Beschlüssen hatte der Ausschuss bereits Änderungen empfohlen, um Versorgungssicherheit und Marktintegration zu stärken; diese Beschlüsse wurden in der Vorberatung als Grundlage der aktuellen Debatte benannt. ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1126516?utm_source=openai))
Sachverständige mahnten, dass insbesondere kleinere Wohnungsunternehmen und Handwerksbetriebe Unterstützung bei der technischen Umsetzung benötigten, damit die Vorgaben nicht zu unverhältnismäßigen Kostenbelastungen führten. Ebenfalls erörtert wurde die Frage, wie die neue Grüngas-/Grünheizöl‑Quote für Inverkehrbringer rechts- und prüfungssicher ausgestaltet werden kann, damit weder Marktverzerrungen noch Rechtsunsicherheiten entstehen. ([dip.bundestag.de](https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-geb%C3%A4udeenergiegesetzes-zur-%C3%A4nderung-des-geb%C3%A4ude-elektromobilit%C3%A4tsinfrastruktur-gesetzes-und/334923?ctx=a&f.deskriptor=Erdgas&pos=15&rows=25&utm_source=openai))
Als Folge der Beratungen kündigte der Ausschuss an, weitere Anhörungen zu terminieren und die Entwürfe mit Fachressorts, Ländern und Branchenvertretern abzustimmen; formelle Beschlussempfehlungen sollen vor der nächsten Plenarwoche vorliegen. Die Sitzung dokumentiert die laufende Parlamentsarbeit an der Wärmewende, in der technische Umsetzbarkeit, soziale Verträglichkeit und Markteinbindung zugleich gelöst werden müssen. ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/ausschuesse/a09_wirtschaft?utm_source=openai))
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).