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Autofahrer überholt Zivilstreife auf B 442 – Polizei beschlagnahmt Führerschein

Bei Eimbeckhausen hat ein Audi-Fahrer eine zivile Streife bedrängt und mehrfach riskant überholt. Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden beschlagnahmte den Führerschein und ermittelt wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

Bei Eimbeckhausen hat ein Audi-Fahrer in der Nacht zum 19. September 2026 eine zivile Polizeistreife auf der Bundesstraße B 442 überholt, sie mit Lichthupe bedrängt und anschließend wiederholt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholt. Die Zivilkräfte stoppten den Wagen und beschlagnahmten den Führerschein. Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden teilte am 21. September mit, sie ermittele wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall gegen 01:03 Uhr, als die Zivilstreife zuvor eine andere Verkehrskontrolle einleiten wollte. Der Audi-Fahrer fuhr demnach dicht auf, setzte die Lichthupe ein und überholte die Streife. In der Folge dokumentierten die Beamten mehrere weitere Überholmanöver und zu geringen Abstand bei hoher Geschwindigkeit. Das Fahrzeug wurde schließlich gestoppt und der Fahrer kontrolliert. Konkrete Angaben zu Alter oder Herkunft des Mannes machte die Polizei nicht.

Die Ermittler bitten Zeuginnen und Zeugen, die durch die Fahrweise gefährdet worden sein könnten, sich bei der Dienststelle in Bad Münder zu melden. Hinweise sollen helfen, die Abfolge der Geschehnisse auf der B 442 zwischen Eimbeckhausen und dem weiteren Verlauf zu präzisieren.

Rechtlich stützt sich das Verfahren auf den Verdacht nach § 315d StGB, der verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe stellt. Dazu zählt auch das sogenannte Alleinrennen, wenn jemand sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Die Beschlagnahme eines Führerscheins ist als vorläufige Maßnahme möglich, wenn der Verdacht einer Straftat im Straßenverkehr und eine erhebliche Gefährdung vorliegen. Über eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis entscheiden die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls ein Gericht.

Die Polizei weist darauf hin, dass Lichthupe und dichtes Auffahren nicht zur Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer eingesetzt werden dürfen. Solches Drängeln kann straf- und ordnungswidrig verfolgt werden. Ziel der Maßnahmen der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden ist die Gefahrenabwehr auf vielbefahrenen Streckenabschnitten in Niedersachsen sowie die Sicherung weiterer Ermittlungen.

Weitere Informationen zum Verfahren, etwa zu möglichen Auflagen oder Terminen, lagen der Polizei am Tag der Mitteilung nicht vor. Die Auswertung der Beobachtungen der Zivilkräfte und möglicher Zeugenhinweise dauert an.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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