Der Abschnitt der B27 zwischen Bodelshausen und Ofterdingen wird am Samstag, 12. September 2026, am Nachmittag wieder für den Verkehr freigegeben. Das hat das Regierungspräsidium Tübingen am 11. September mitgeteilt. Mit der Freigabe entfallen die großräumigen Umleitungen für die Fahrtrichtung Hechingen. Die bisherige Umleitungsführung über L 385 (Rottenburg–Dettingen), L 389 (Rottenburg–Hemmendorf) und durch Bodelshausen wird aufgehoben. Verbleibende Restarbeiten wie das Abbauen provisorischer Ampeln werden im September außerhalb der Hauptverkehrszeiten erledigt.
Die Sperrung diente der Erneuerung der Fahrbahndecke auf der stark belasteten Trasse im Steinlachtal. Die Maßnahme hatte mit vorbereitenden Arbeiten am 24. Juli 2026 begonnen und war gezielt in die Sommerferien gelegt worden, um die Beeinträchtigungen für den Berufsverkehr zu verringern. Nach Angaben der Behörde wurden die Bauabläufe angepasst: Statt vieler kleiner Abschnitte wurden die Arbeiten je Fahrtrichtung gebündelt und in zwei großen Bauphasen abgewickelt. Begünstigt durch stabile Witterung konnten die Arbeiten schneller als ursprünglich vorgesehen vorankommen. Daher erfolgt die Verkehrsfreigabe bereits zum 12. September 2026.
Während der gesamten Bauzeit blieb die Fahrtrichtung Tübingen auf der B27 befahrbar. Die Zufahrt zu Anliegern, darunter die Kurklinik Bad Sebastiansweiler, war aus Bodelshausen kommend in Richtung Tübingen gewährleistet. Mit dem Ende der Sperrung werden die Umleitungsorte spürbar vom Durchgangsverkehr entlastet, der zuletzt vor allem innerörtlich zu Verzögerungen geführt hatte.
Die nun abgeschlossene Fahrbahnerneuerung ist als Erhaltungsmaßnahme angelegt. Sie soll die Verkehrssicherheit verbessern und die Lebensdauer der Bestandsstraße erhöhen, solange der vierstreifige Ausbau im Abschnitt durch das Steinlachtal – einschließlich der sogenannten Endelbergtrasse als Ortsumgehung Ofterdingen – nicht umgesetzt ist. Dieses Ausbauvorhaben bleibt ein langfristiges Projekt und hängt weiterhin von Planungs- und Genehmigungsschritten ab.
Das Regierungspräsidium betont, dass Qualitätsanforderungen und Arbeitsschutz bei der Bauabwicklung Vorrang hatten. Nach der Freigabe kann es punktuell noch zu kurzzeitigen Einschränkungen kommen, etwa beim Rückbau temporärer Sicherungen. Diese Restarbeiten sollen, soweit möglich, außerhalb der Hauptverkehrszeiten stattfinden, um den wieder anlaufenden Pendlerverkehr nicht erneut zu belasten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).