Kurzmeldung
Der Bayerische Landtag hat am 2. Oktober 2026 die Immunität des Abgeordneten Alexander Dorow aufgehoben. Das Plenum folgte damit einer Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses; die Abstimmung ermöglicht der Staatsanwaltschaft formelle Ermittlungen und gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen. Nach den bislang veröffentlichten Berichten bezieht sich das Verfahren auf einen Facebook-Beitrag aus dem Sommer 2025, in dem Dorow einen Kommentar zur Festnahme eines mutmaßlichen Drahtziehers des Anschlags auf die Nord-Stream-Pipelines abgab. Die Staatsanwaltschaft prüft demnach, ob gegen ihn der Verdacht der Verharmlosung oder Billigung strafbarer Taten besteht. Eine förmliche Ermittlungsakte hat die Staatsanwaltschaft bislang nicht vollständig veröffentlicht.
Alexander Dorow gehört der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag an und vertritt den Stimmkreis Landsberg am Lech. Er erklärte nach dem Landtagsbeschluss, er habe der Aufhebung zugestimmt, damit die Justiz „ihre Arbeit tun“ könne, und betonte zugleich, er sehe die Äußerung als durch das Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung. Die Fraktion wies in der Plenardebatte darauf hin, dass die Aufhebung der Immunität das verfassungsrechtliche Gleichgewicht zwischen parlamentarischer Arbeit und Strafverfolgung wahre und eine zügige Aufklärung ermögliche.
Rechtlich ist die Immunität von Landtagsabgeordneten kein absolutes Hindernis für Strafverfolgung: Landtage können die Immunität aufheben, wenn dies zur Durchsetzung strafprozessualer Maßnahmen erforderlich erscheint und die parlamentarische Arbeit nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird. Nach der Entscheidung des Bayerischen Landtags ist die Justiz nun nicht mehr daran gehindert, Vorladungen zuzustellen, Durchsuchungen anzuordnen oder andere Zwangsmaßnahmen zu beantragen. Konkrete Schritte der Staatsanwaltschaft und mögliche rechtliche Folgen für Dorow hängen von den weiteren Ermittlungen ab; bis zu einer gerichtlichen Entscheidung bleiben Vorwürfe unbewiesen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).