Bayern

Bayerischer Landtag verwirft AfD-Gesetzentwurf zur Amtszeit des Ministerpräsidenten

Der Bayerische Landtag hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf der AfD zur Amtszeitbegrenzung des Ministerpräsidenten mit breiter Mehrheit abgelehnt. Mehrere Fraktionen verwiesen auf verfassungsrechtliche Bedenken und die Wahlzuständigkeit des Parlaments.

Der Bayerische Landtag hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf der AfD zur Einführung einer Amtszeitbegrenzung für das Amt des Ministerpräsidenten abgelehnt. In der Plenarsitzung votierten die Fraktionen mehrheitlich gegen den Vorstoß und verwiesen auf verfassungsrechtliche Bedenken sowie auf die im parlamentarischen System verankerte Wahl des Ministerpräsidenten durch den Landtag.

Anlass der Initiative ist eine laufende Kampagne der ÖDP für ein Volksbegehren, das die Amtszeit des Ministerpräsidenten in Bayern auf zwei Wahlperioden begrenzen soll. Die ÖDP bezeichnet dies als Beitrag zu politischer Erneuerung. Kritiker aus Regierungs- und Oppositionsfraktionen argumentierten dagegen, personelle Wechsel seien Sache der Wählerinnen und Wähler sowie der Abgeordneten, nicht einer starren gesetzlichen Deckelung. Eine Amtszeitbegrenzung würde die Bindung des Amtes an die Legislatur und die Wahlzuständigkeit des Landtags berühren. Für verfassungsändernde Regelungen wäre zudem eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die derzeit nicht in Sicht ist.

In den Debatten führten Innen- und Rechtspolitiker aus, dass die Wahl des Ministerpräsidenten unmittelbar mit dem Ausgang der Landtagswahl verknüpft ist: Der Landtag wählt den Regierungschef; feste Amtszeitgrenzen könnten dieses Gefüge strukturell verändern. Befürworter direkterer Beteiligungsformen verweisen zwar auf internationale Beispiele für Amtszeitbegrenzungen, doch in Bayern ist eine solche Regelung bislang nicht Teil der Verfassung.

Die ÖDP bereitet die formale Einreichung der gesammelten Unterstützerunterschriften für ein Volksbegehren vor. Nach einer möglichen Zulassung folgten die üblichen verfahrensrechtlichen Schritte mit hohen Quoren und anschließender verfassungsrechtlicher Prüfung. Ob die Initiative diese Hürden nimmt, ist offen; verbindliche Aussagen zum politischen Fortgang liegen nicht vor.

Hintergrund: Ministerpräsident Markus Söder (CSU) amtiert seit 2018 und wurde 2023 vom Bayerischen Landtag erneut gewählt. Eine künftige Amtszeitbegrenzung träfe grundsätzlich das Amt, nicht einzelne Amtsinhaber. Der jetzt abgelehnte Entwurf der AfD zielte auf eine gesetzliche Festlegung ohne breiten verfassungsändernden Konsens, was maßgeblich zur Ablehnung beitrug.

Mit der Entscheidung hält der Bayerische Landtag an der bisherigen Verfassungsordnung fest. Der Streit verdeutlicht die Abwägung zwischen Stabilität der Regierungsführung und periodischer Erneuerung sowie zwischen parlamentarischer Verantwortung und direkter Bürgerbeteiligung durch ein Volksbegehren.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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