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Bayern erteilt letzte Genehmigung für den Rückbau von Isar 2

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat am 7. Oktober 2026 die zweite und abschließende Abbaugenehmigung für Isar 2 in Essenbach erteilt. Damit ist der vollständige Rückbau unter definierten Auflagen freigegeben.

Die zweite und damit abschließende Abbaugenehmigung für Isar 2 ist am 7. Oktober 2026 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erteilt worden. Mit dem Bescheid ist der vollständige Rückbau des Kernkraftwerks in Essenbach, Landkreis Landshut, rechtlich freigegeben. Die Entscheidung schließt das atomrechtliche Genehmigungsverfahren ab; Aufsicht und Meldepflichten bleiben während der Abbauphase bestehen.

Der neue Bescheid deckt die noch ausstehenden Arbeiten in Reaktorgebäude und Nebenanlagen ab. Laut Ministerium umfassen die Auflagen unter anderem Vorgaben zum Strahlenschutz, zur Stilllegungssicherheit, zur Überwachung der Emissionen sowie zu regelmäßigen Berichten an die zuständige Aufsichtsbehörde des Freistaats. Technische Nachweise und unabhängige Prüfungen sind fortlaufend vorzulegen.

Betreiber der Anlage ist die PreussenElektra GmbH. Die Stadtwerke München halten eine Minderheitsbeteiligung am Block, sind jedoch nicht Betreiber. Für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung gelten die bundes- und landesrechtlichen Regelungen; die Finanzierungspflichten liegen bei den Unternehmen, die atomrechtlich verantwortlich sind.

Hintergrund: Isar 2 wurde im Zuge des deutschen Atomausstiegs am 15. April 2023 endgültig abgeschaltet. Der Rückbau erfolgt in Stufen und bedarf nach dem Atomgesetz jeweils gesonderter Genehmigungen. Eine erste Abbaugenehmigung lag bereits vor; mit dem nun erteilten zweiten Bescheid ist die Genehmigungsfolge abgeschlossen. Das Verfahren berücksichtigt Sicherheits- und Umweltbelange sowie Beteiligungs- und Prüfschritte, wie sie das geltende Recht vorsieht.

Mit der Entscheidung können die großtechnischen Arbeiten in den kommenden Jahren fortgeführt und vertieft werden: Dazu zählen die Zerlegung großer Anlagenteile, die Behandlung und Klassifizierung radioaktiver und konventioneller Reststoffe sowie deren Zwischenlagerung und Abfuhr nach den einschlägigen Regelwerken. Der Bescheid präzisiert Taktung, Grenzwerte und Dokumentationspflichten und verlangt eine engmaschige behördliche Begleitung.

Regional ist der Schritt bedeutsam für Essenbach und den Landkreis Landshut, weil er die rechtliche Hürde für den vollständigen Rückbau beseitigt und Planungssicherheit für nachgelagerte Arbeiten schafft. Zeitplan und Zuständigkeiten sind behördlich festgelegt; belastbare Angaben ergeben sich aus den offiziellen Genehmigungs- und Berichtsdokumenten. In Fachkreisen gilt der Rückbau von Großanlagen wie Isar 2 als mehrjähriges Vorhaben, dessen Fortschritt an Sicherheits- und Qualitätsnachweisen gemessen wird.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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