Bayern

Bayern kündigt höhere Vergütung für Hebammen an

Die Staatsregierung in Bayern stellt am 26. Oktober 2026 Verbesserungen bei der Bezahlung insbesondere freiberuflicher Hebammen in Aussicht und drängt zugleich auf zügige Bundesverhandlungen.

Kurzmeldung

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Oktober 2026 angekündigt, die Vergütung von Hebammen im Freistaat anzuheben. Konkrete Euro-Beträge oder Auszahlungstermine nannte sie nicht. Die Regierung verwies auf geplante Anpassungen landesrechtlicher Regelungen und auf den laufenden Austausch mit den Verhandlungspartnern auf Bundesebene.

Auslöser sind anhaltende Proteste und mehrere Initiativen im Bayerischen Landtag. Nach Angaben aus dem parlamentarischen Verfahren soll die Vergütung für freiberufliche Leistungen verbessert werden; diskutiert werden unter anderem höhere Faktoren in der Hebammengebührenverordnung für privatversicherte Leistungen sowie ergänzende Unterstützungen für Beleghebammen. Die Staatsregierung betonte zugleich, dass zentrale Teile der Vergütung für gesetzlich Versicherte bundesweit in Verträgen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden geregelt werden.

Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hatte bereits am 8. Februar 2026 auf die Notwendigkeit einer fairen Bezahlung hingewiesen und eine rasche Einigung der Bundespartner angemahnt. Der Deutsche Hebammenverband kritisiert seit Längerem, Zuschläge und Vergütungssätze spiegelten die gestiegenen Kosten und die Belastung etwa bei paralleler Betreuung und einer 1:1-Versorgung nicht ausreichend wider. In Bayern verweisen Klinikträger und Kommunen zudem auf Schließungen von Geburtsstationen und Schwierigkeiten, Dienste rund um die Uhr abzusichern.

Der Freistaat nennt als eigene Instrumente einen Hebammenbonus und Zuständigkeiten für privatversicherte Leistungen. Die nun avisierte Anpassung der einschlägigen Verordnung würde unmittelbar Privatabrechnungen im Freistaat betreffen. Für die gesetzliche Krankenversicherung bliebe es hingegen bei dem zweistufigen Verfahren: Landesrechtliche Änderungen einerseits, bundesweite Vergütungsverhandlungen zwischen Kassen und Hebammenverbänden andererseits. Erst deren Ergebnisse könnten in Bayern flächendeckend in Kliniken und der außerklinischen Versorgung ankommen.

Aus dem Landtag heißt es, Ziel sei, die Attraktivität des Berufs zu stärken und die Versorgungssicherheit in Stadt und Land zu stabilisieren. Die Staatsregierung kündigte an, die Verhandlungsparteien auf Bundesebene politisch zu drängen und die landesrechtlichen Schritte zügig vorzubereiten. Ob und wann spürbare Mehreinnahmen bei Hebammen eintreffen, hängt damit von Beschlüssen im Freistaat und vom Fortgang der Bundesverhandlungen ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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