Bayern hat für das Jahr 2025 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 8,81 Milliarden Euro festgesetzt. Das bestätigte das Bayerische Finanzministerium auf parlamentarische Anfragen. Der Betrag liegt deutlich über früheren Landeswerten und markiert nach übereinstimmenden Medienberichten einen Rekord für den Freistaat.
Im bundesweiten Vergleich meldete das Statistische Bundesamt im August 2026 für 2025 insgesamt 21,4 Milliarden Euro an festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer. Bayern leistet dazu einen erheblichen Beitrag. Die amtliche Statistik (Destatis) führt die Entwicklung unter anderem auf hohe Vermögensübertragungen bei Immobilien und Wertpapieren zurück.
Wichtig ist die Abgrenzung zwischen „festgesetzt“ und „vereinnahmt“: Die Festsetzung bezeichnet die Summe aus Steuerbescheiden, die im jeweiligen Jahr ergangen sind. Nicht alle Beträge werden im gleichen Jahr bezahlt; es gibt Stundungen, Aussetzungen und in Einzelfällen Erlasse. Darauf weist auch das Bayerische Finanzministerium hin. Finanzminister Albert Füracker (CSU) ordnete die Zahlen als Ergebnis normaler Verwaltungspraxis ein.
Politisch löst der Rekordwert eine bekannte Debatte aus. Kritiker, darunter Abgeordnete der SPD im Bayerischer Landtag, verweisen auf spürbare Steuererleichterungen durch Verschonungsregeln, insbesondere bei Unternehmensnachfolgen. Sie argumentieren, der fiskalische Effekt werde durch großzügige Begünstigungen gemindert, und fordern eine Überprüfung der Praxis. Das Bayerische Finanzministerium hält dagegen, die geltenden Verschonungen dienten dem Erhalt von Arbeitsplätzen und dem Fortbestand von Betrieben.
Finanzwirtschaftlich ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer eine Landessteuer. Hohe Festsetzungsbeträge stärken grundsätzlich die Einnahmebasis der Länder, ihre tatsächliche Wirkung hängt jedoch vom Einzug, von Stundungen und von möglichen Rechtsbehelfsverfahren ab. Vor diesem Hintergrund diskutiert die Landespolitik auch die Frage, ob länderspezifische Gestaltungsspielräume – etwa bei Freibeträgen – erweitert werden sollten. Bayern fordert seit Längerem mehr Kompetenzen und argumentiert mit regional unterschiedlichen Vermögens- und Immobilienwerten.
Die aktuellen Zahlen für 2025 sind eingebettet in eine längerfristige Aufwärtsbewegung der festgesetzten Beträge in Deutschland. Ausschlaggebend sind die Größenordnungen der übertragenen Vermögen, die Entwicklung der Immobilienpreise sowie die Nutzung von Freibeträgen und Verschonungsregelungen. Ob der Rekordwert in Bayern eine Ausnahmespitze oder einen neuen Normalwert markiert, bleibt offen; das wird sich erst mit den kommenden Jahresstatistiken von Statistisches Bundesamt und den Auswertungen des Bayerischer Landtag zeigen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).