Bayern hat die neuen Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 01.01.2026 schrittweise freigeschaltet und parallel den Immobilienmarktbericht Bayern 2026 vorgelegt. Beide Datengrundlagen weisen auf ein weiterhin hohes Preisniveau bei Grundstücken hin, zugleich verstärken sich regionale Unterschiede.
Laut Bericht summierte sich die landesweite Kaufpreissumme über alle Immobilienarten im Jahr 2024 auf rund 50,5 Milliarden Euro. Diese Kenngröße unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung des bayerischen Markts, erlaubt aber keine pauschale Aussage über Preisbewegungen in einzelnen Lagen. Die Bodenrichtwerte beruhen auf den Auswertungen der örtlichen Gutachterausschüsse; im Freistaat arbeiten hierfür 96 Gremien. Die zentral bereitgestellten Daten sind im Landesportal BORIS-Bayern abrufbar und wurden seit April 2026 sukzessive ergänzt.
In der Landeshauptstadt München und in mehreren wirtschaftsstarken Landkreisen liegen die Richtwerte für baureifes Land deutlich über dem bayerischen Durchschnitt. Zugleich zeigen regionale Auswertungen stagnierende oder rückläufige Bodenpreise in einzelnen Landkreisen und Gemeinden. Zuschreibungen wie Erschließungsstand, Angebot und Nachfrage, Lärmbelastung, Infrastruktur sowie lokale Bauleitplanung wirken dabei unterschiedlich stark. Ein einheitlicher Trend für ganz Bayern ist nicht erkennbar; die Entwicklung bleibt kleinteilig.
Für Kommunen, Bauwirtschaft und Wohnungsbauförderung liefern die veröffentlichten Daten eine verbindliche Grundlage für Planungen, Wertermittlungen und Förderentscheidungen. Hohe Bodenpreise erschweren vielerorts die Bereitstellung von bezahlbarem Bauland und verteuern Neubauprojekte. Nach Angaben der Staatsregierung und des Oberen Gutachterausschusses sollen die Informationen künftig noch stärker interaktiv aufbereitet werden, um Entscheidungsprozesse zu unterstützen.
Die veröffentlichten Datensätze vom Frühjahr und Sommer 2026 bestätigen damit vor allem eines: Maßgeblich für die Beurteilung einzelner Standorte bleiben die lokalen Marktinformationen. Für konkrete Bewertungen sind die jeweiligen regionalen Bodenrichtwerte und Auskünfte des zuständigen Gutachterausschuss entscheidend. Wer Kaufpreise oder Beleihungswerte ableitet, sollte die Richtwertangaben stets mit den örtlichen Gegebenheiten, den zulässigen Nutzungen und aktuellen Vergleichskaufpreisen abgleichen.
Der aktuelle Anlass ist die breite Bereitstellung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 und die Veröffentlichung des Immobilienmarktbericht Bayern 2026. Sie belegen ein hohes, aber räumlich stark differenziertes Niveau der Grundstückspreise im Freistaat.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).