Bayern

Bayern weist Wolfsterritorium Hinterwald in der Oberpfalz aus

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat am 23. September 2026 das Wolfsterritorium Hinterwald im Landkreis Tirschenreuth ausgewiesen und Herdenschutz-Förderkulissen aktiviert.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat am 23. September 2026 das Gebiet Hinterwald im Landkreis Tirschenreuth als Wolfsterritorium ausgewiesen. Die Behörde begründet die Entscheidung mit genetischen Nachweisen aus Losungen und weiteren Monitoringdaten, die auf standorttreue Individuen hinweisen. Mit der Festlegung werden die fachlichen Zuständigkeiten für Monitoring und Schadensausgleich gebündelt und Förderkulissen für Präventionsmaßnahmen im Herdenschutz geöffnet.

Nach LfU-Kriterien gilt ein Wolf als standorttreu, wenn er über mehr als sechs Monate hinweg nachgewiesen wird oder eine Reproduktion belegt ist. Die Ausweisung folgt diesem Standard. Das LfU hat die Änderung der bayerischen Wolfsgebiete amtlich bekannt gemacht und eine öffentliche Auslegung der Unterlagen angekündigt. Die Fristen für Auslegung und Stellungnahmen sind in der Bekanntmachung genannt.

Mit Hinterwald wächst die Zahl bestätigter Wolfsterritorien in Bayern. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) hatte bereits für das Monitoringjahr 2025/26 mehrere Territorien im Freistaat erfasst, darunter in der Oberpfalz die Bereiche Manteler Forst und Pressather Wald. Die Einordnung der Funde in fest umrissene Territorien dient laut Behörden vor allem der planbaren Unterstützung betroffener Regionen und der statistischen Vergleichbarkeit im Wolfsmonitoring.

Für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter sowie Kommunen hat die Ausweisung praktische Folgen: Innerhalb des Wolfsgebiets gelten Fördermöglichkeiten für Zäune und weitere Präventionsmaßnahmen, und Risse müssen weiterhin konsequent gemeldet werden, damit genetische und fototechnische Nachweise dem Territorium zugeordnet werden können. Das LfU weist zugleich darauf hin, dass Gebiete aus der Kulisse wieder herausgenommen werden, wenn in einem abgeschlossenen Monitoringjahr keine Nachweise mehr erbracht werden.

Politisch bleibt der Umgang mit dem Wolf umstritten. Die aktuelle Entscheidung des LfU stützt sich nach Behördenangaben ausschließlich auf fachliche Kriterien des Monitorings und der Nachweislage. Über mögliche ergänzende Verordnungen oder Eingriffe entscheiden die zuständigen Behörden im Rahmen des geltenden Rechts. Prognosen über Bestandsentwicklung oder Eingriffsintensität lassen sich aus der Ausweisung allein nicht ableiten.

Das LfU und die DBBW verweisen auf die Möglichkeit zur Einsicht in die aktuellen Monitoringdaten und die formalen Bekanntmachungstexte. Für den Landkreis Tirschenreuth in der Oberpfalz bedeutet die Ausweisung des Wolfsterritoriums Hinterwald vor allem mehr Klarheit über Zuständigkeiten und verfügbare Förderinstrumente im Herdenschutz.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk