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Bayerns Grüne verlangen Südquote für Windkraft und lehnen Tankrabatt ab

Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Bayern hat bei ihrer Klausur in Nürnberg eine Südquote für Windenergie gefordert und einen weiteren pauschalen Tankrabatt abgelehnt.

Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Bayern hat am 18. September 2026 bei ihrer Klausur in Nürnberg eine Resolution beschlossen, die eine „Südquote Wind“ fordert. Demnach sollen bis zum 31. Dezember 2028 rund zehn Gigawatt zusätzliche Windenergie gezielt in Bayern und Baden-Württemberg genehmigt werden. Die Fraktion begründet dies mit einer Benachteiligung des Südens in bisherigen Bundesausschreibungen für Windenergie sowie mit industriellen Standortinteressen und Versorgungssicherheit.

Mit der Initiative verknüpfen die Grünen eine klare Absage an einen erneuten pauschalen Tankrabatt. Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze sagte, ein weiterer Tankrabatt entlaste nur begrenzt und beanspruche den Staatshaushalt ohne nachhaltige Wirkung. Stattdessen nennt die Fraktion als prioritäre Instrumente eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne, eine gezielte Förderung der Elektromobilität und die Wiedereinführung eines vergünstigten Nahverkehrstickets, etwa in Form eines 49-Euro-Tickets.

Rückenwind für die Forderung verweisen die Grünen auf Signale aus beiden süddeutschen Ländern: Bayern und Baden-Württemberg haben in Bundesratsinitiativen und gemeinsamen Pressemitteilungen die Notwendigkeit besserer Bedingungen für Windenergie im Süden betont. Ein aktuelles Rechtsgutachten, das Branchenverbände und Landesstellen vorlegten, stuft eine räumlich ausgerichtete Ausschreibungsregel als europarechtlich zulässig ein. Diese Einschätzung dient der Fraktion als Argument, eine Südquote zeitnah in Bundesrecht zu verankern.

Politisch zielt der Beschluss auf die anstehende Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Aus Sicht der bayerischen Grünen sollte die Staatsregierung in Berlin darauf hinwirken, Genehmigungs- und Ausschreibungsregeln zugunsten süddeutscher Projekte auszugestalten. Zugleich bleibt die Umsetzung anspruchsvoll: Selbst bei einer Zielmarke von zehn Gigawatt sind beschleunigte Genehmigungsverfahren, die Netzanbindung neuer Standorte und lokale Akzeptanzentscheidungen entscheidend. Konkrete Kosten, Zeitpläne einzelner Vorhaben und Wirkungsabschätzungen werden in der Resolution nicht detailliert beziffert und sollen in den kommenden Monaten weiter geprüft werden.

Der Beschluss vom 17. und 18. September 2026 benennt damit Zielgröße und Zeithorizont, ordnet die Südquote Wind in einen energie- und industriepolitischen Kontext ein und setzt inhaltliche Prioritäten jenseits kurzfristiger Preisinterventionen an der Zapfsäule. Die Auseinandersetzung über regional ausgerichtete Ausschreibungen, mögliche Beihilfeaspekte und den Ausgleich zwischen Nord-Süd-Netztransporten und lokaler Erzeugung dürfte die Verhandlungen zwischen Ländern, Bund und Fachbehörden prägen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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