In Deutschland sind 2026 in mehreren Bundesländern neue Vorkommen der Großen Drüsenameise (Tapinoma magnum) bestätigt worden. Kommunen in Bayern berichten über Zunahmen, darunter Nürnberg und Aschaffenburg. Auch aus Baden-Württemberg und Hessen liegen aktuelle Meldungen vor. Die Landeshauptstadt Stuttgart veröffentlichte im Frühjahr 2026 einen Hinweis zur Bestimmung und zum Umgang mit Funden, die Verbandsgemeinde Maxdorf meldete Nachweise auf ihrem Gebiet.
Fachbehörden stufen die wärmeliebende Art aus dem Mittelmeerraum als potenziell invasiv ein und beobachten ihre Verbreitung in Deutschland. Das Umweltbundesamt informiert über Erkennungsmerkmale und bekannte Nachweise, das Bundesamt für Naturschutz führt die Art auf einer nationalen Beobachtungsliste. Eine EU-weit einheitliche Verpflichtung zur Bekämpfung besteht nicht, weil Tapinoma magnum nicht auf der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten steht. Zuständigkeiten für Bewertung und Maßnahmen liegen bei Ländern und Kommunen.
Erkennbar ist die Große Drüsenameise an einer grauschwarzen bis braunen Färbung und an deutlichen Größenunterschieden unter den Arbeiterinnen einer Kolonie. Charakteristisch sind großflächige, miteinander verbundene Nester statt einzelner Haufen. Häufig siedelt die Art unter Platten, in Pflasterfugen oder im Wurzelbereich von Pflanzen. Sie bleibt oft schon bei vergleichsweise niedrigen Temperaturen aktiv und bildet bei der Nahrungssuche Trauben, die stark von zuckerhaltigen Quellen angezogen werden. In Siedlungsbereichen tritt sie auf Parkplätzen, Friedhöfen, in Gärten und vereinzelt in Gebäuden auf.
Fachleute sehen unterschiedliche Risiken. Berichtet werden Verdrängung einheimischer Ameisenarten in stark besiedelten Flächen sowie Probleme an Infrastruktur und in Gebäuden, wenn Kolonien nahe an Bauwerken nisten. Systematische Studien zu langfristigen Auswirkungen auf die Biodiversität in Deutschland sind bislang lückenhaft. Als Hauptpfad der Einschleppung gelten importierte Pflanzen, Substrate und Handelswaren.
Behörden empfehlen, Funde zunächst zu dokumentieren und für die Bestimmung Fotos oder Proben an zuständige Stellen zu übermitteln. Genannt werden je nach Bundesland die Landesämter, kommunale Naturschutzbehörden oder zentrale Meldewege, die vom Umweltbundesamt verlinkt sind. Ungezielte Bekämpfungsversuche im privaten Umfeld gelten als riskant, weil sie Verlagerungen fördern und Nichtzielorganismen schädigen können. Stattdessen wird zur fachlichen Klärung, zur Prävention bei Pflanzenimporten und zu gezielten Maßnahmen nach Bestätigung der Art geraten.
Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).