Regionen

Behörden nach Razzia im Wildpark Potzberg: Vorwürfe teils entkräftet, Ermittlungen laufen

Nach der Durchsuchung am 16. September melden Staatsanwaltschaft und Polizei: Im regulären Tierbestand keine Anhaltspunkte für Verstöße, weitere Prüfungen dauern an.

Nach der großangelegten Durchsuchung des Wildpark und Greifvogelzoo Potzberg am 16. September 2026 haben die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und das Polizeipräsidium Westpfalz ihren vorläufigen Ermittlungsstand präzisiert. Demnach ergaben sich im regulären Tierbestand nach derzeitigen Erkenntnissen keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Zugleich betonen die Ermittlungsbehörden, dass Prüfungen in weiteren Bereichen fortgesetzt werden.

Die Maßnahme war vom Amtsgericht Kaiserslautern angeordnet worden. Federführend war die Kriminaldirektion Kaiserslautern, unterstützt durch Kräfte des Polizeipräsidiums Westpfalz sowie des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik. Fachleute des zuständigen Veterinäramts begleiteten die Sichtung der Tiere und Unterlagen vor Ort. Ein schriftliches Gutachten des Veterinäramts steht noch aus; bis dahin gilt die behördliche Einschätzung als vorläufig.

Zu möglichen Sicherstellungen, zur Auswertung beschlagnahmter Unterlagen oder zu weiteren Beschuldigten machten die Behörden bislang keine konkreten Angaben. Sie kündigten an, Ergebnisse aus der Auswertung von Beweismitteln zu gegebener Zeit mitzuteilen. Der Wildpark und Greifvogelzoo Potzberg wies in einer eigenen Stellungnahme Vorwürfe zurück und betonte, die Tiere würden artgerecht gehalten. Diese Einordnung ist eine Position der Betreiber und nicht Teil der Ermittlungsbewertung.

Der rechtliche Rahmen sieht vor, dass beim Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz frühzeitig veterinärmedizinische Expertise eingebunden wird. Eine vorläufige Entlastung beim regulären Tierbestand bedeutet keine Einstellung des Verfahrens. Kommt das noch ausstehende Gutachten zu abweichenden Befunden oder ergeben sich aus der Auswertung von Beweismitteln Hinweise auf strafrechtlich relevante Sachverhalte, wären weitergehende Maßnahmen bis hin zu Anzeigen, Anordnungen nach Paragraf 16a des Tierschutzgesetzes oder förmlichen Strafverfahren möglich.

Der Wildpark und Greifvogelzoo Potzberg liegt im Kreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Aus Ermittlerkreisen wird betont, dass die Durchsuchung Teil eines laufenden Verfahrens ist und dass Aussagen zu möglichen Einzelfällen erst nach Abschluss der Prüfungen belastbar sind. Maßgeblich sind derzeit die abgestimmten Informationen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und des Polizeipräsidiums Westpfalz vom 17. September 2026. Weitere Aktualisierungen sollen folgen, sobald Ergebnisse der Auswertungen und das schriftliche Gutachten des Veterinäramts vorliegen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk