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Bei Nebel reicht Tagfahrlicht nicht: Abblendlicht früh einschalten

Zum 1. November 2026 erinnern Behörden und ADAC an die Beleuchtungsregeln: Tagfahrlicht allein genügt bei Nebel nicht. Abblendlicht ist Pflicht bei eingeschränkter Sicht; die Nebelschlussleuchte ist nur unter 50 Metern Sichtweite erlaubt.

Kurzmeldung

Zum 1. November 2026 weisen Behörden und der ADAC auf die Beleuchtungsregeln bei Nebel hin. Zentrale Botschaft: Tagfahrlicht allein genügt bei eingeschränkter Sicht nicht. Wer bei Nebel fährt, muss das Abblendlicht einschalten; die Nebelschlussleuchte ist nur bei Sichtweiten unter 50 Metern zulässig.

Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt Abblendlicht vor, sobald die Sichtverhältnisse es erfordern. Für Krafträder gilt die Lichtpflicht auch am Tag. Die Benutzung der Nebelschlussleuchte ist ausdrücklich nur erlaubt, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Dann darf zudem nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden. Die technischen Schaltbedingungen für Nebelschlussleuchten regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: Sie müssen so ausgelegt sein, dass sie nur zusammen mit Scheinwerfern für Fern- oder Abblendlicht oder mit Nebelscheinwerfern leuchten können.

Der ADAC weist darauf hin, dass Tagfahrlicht zwar die Front des Fahrzeugs erkennbar macht, jedoch in der Regel die Rückleuchten nicht einschaltet. In Nebel, Dämmerung oder Regen verschlechtert das die Sichtbarkeit von hinten. Deshalb sollte das Abblendlicht frühzeitig manuell zugeschaltet werden, insbesondere weil automatische Lichtfunktionen in diesigen Situationen nicht immer zuverlässig reagieren.

Nebelscheinwerfer können das Abblendlicht ergänzen, indem sie die Fahrbahn und den Seitenrand breit ausleuchten. Sie ersetzen aber weder das Abblendlicht noch die Pflicht zur angepassten Geschwindigkeit und größerem Abstand. Die Nebelschlussleuchte blendet stark und darf ausschließlich bei Nebel und nur unter 50 Metern Sichtweite genutzt werden; bei besserer Sicht ist sie unverzüglich auszuschalten. Dauerhaftes Fahren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte kann andere Verkehrsteilnehmer gefährden und ein Bußgeld nach sich ziehen.

Praktisch gilt: Sichtweite objektiv prüfen (Leitpfostenabstände helfen als Maßstab), Tempo reduzieren, Abstand vergrößern und das Abblendlicht aktiv einschalten. Tagfahrlicht ist kein Ersatz bei Nebel. Wer die Beleuchtung korrekt nutzt, erhöht die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer deutlich.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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