Polizei & Justiz

Beltracchi fordert Rückgabe des gefälschten „Rotes Bild mit Pferden“

Der Bundesgerichtshof hat Anfang Oktober 2026 über den Anspruch des früheren Kunstfälschers Wolfgang Beltracchi auf Herausgabe eines von ihm gefälschten Gemäldes verhandelt. Streitpunkt ist, ob der Fälscher Eigentum an dem als Heinrich Campendonk ausgegebenen…

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 9. Oktober 2026 Verhandlungen darüber geführt, ob der frühere Kunstfälscher Wolfgang Beltracchi die Herausgabe eines von ihm gefertigten, als Heinrich Campendonk ausgegebenen Gemäldes verlangen kann. Das Bild, in der Auktionspublizistik und in Teilen der Berichterstattung als „Rotes Bild mit Pferden“ bezeichnet, war 2006 bei Lempertz in Köln versteigert worden und gelangte später in Besitz einer Gesellschaft unter maltesischer Registrierung (Trasteco). Die Verhandlung vor dem BGH befasst sich mit der zivilrechtlichen Frage, wem das Eigentum an einem eindeutig gefälschten Werk zusteht und welche Folgen der Betrug für die Rechtslage Dritter hat.

Nach den bislang vorliegenden Berichten beruft sich Beltracchi darauf, dass er als Schöpfer des Werkes sachliche und rechtliche Ansprüche auf das Objekt habe, etwa aus dem Blickwinkel eines Eigentümers beziehungsweise als Berechtigter zur Herausgabe. Dem gegenüber steht das Interesse der Erwerber und des Kunstmarktes an Rechtssicherheit; diese Seite verweist auf den betrügerischen Ursprung der Provenienzangaben und auf getätigte Zahlungen.

Der zugrundeliegende Skandal zählt zu den größten deutschen Kunstfälschungsfällen der Nachkriegszeit: Beltracchi und Mitbeteiligte hatten Ende der 1990er und in den 2000er Jahren Werke in den Stilen bekannter Künstler hergestellt und verkauft; für mehrere Verkäufe wurden hohe Auktionspreise erzielt, darunter 2006 ein Erlös von mehreren Millionen Euro bei Lempertz in Köln. Strafrechtlich führten Ermittlungen und spätere Verurteilungen zu Freiheitsstrafen und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen über Rückzahlungen und Eigentum.

Juristisch steht nun im Vordergrund, ob und wie das deutsche Sachenrecht mit Fälschungen umgeht: Entscheidend ist, ob derjenige, der eine Sache rechtswidrig herstellt und veräußert, später Herausgabeansprüche gegen einen Erwerber geltend machen kann, wenn Letzterer gutgläubig war. Das BGH-Verfahren könnte die Rechtsprechung zur Haftung auf dem Kunstmarkt konkretisieren und Folgen für Auktionshäuser, Sammler und Versicherer haben.

Die mündliche Verhandlung am 9. Oktober 2026 markiert vorerst den aktuellen Anlass; ein Urteil des BGH wurde zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht veröffentlicht. Eine abschließende Entscheidung würde nicht nur die Rechtslage in diesem Einzelfall klären, sondern auch Auswirkungen auf die Rechtsdurchsetzung bei weiteren nachgewiesenen Fälschungen im Kunsthandel haben.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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