Berlin

Berlin erinnert an 65 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen

In Berlin haben Bundesregierung, Bundestag und der Senat am 25. Oktober 2026 an das Anwerbeabkommen von 1961 mit der Türkei erinnert und Bezüge zu heutiger Fachkräfte- und Integrationspolitik gezogen.

Bundesregierung, Bundestag und der Berliner Senat haben am 25. Oktober 2026 in Berlin an das Anwerbeabkommen von 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei erinnert. Bei einem Festakt in der Hauptstadt würdigten Rednerinnen und Redner den Beitrag der ersten angeworbenen Arbeitskräfte und ihrer Familien zur wirtschaftlichen Entwicklung und sprachen zugleich über bis heute wirkende Erfahrungen von Ausgrenzung und mangelnder Anerkennung. Der Bundeskanzler verwies laut Redetext darauf, dass eine nüchterne Bilanz der Arbeitsmigration mit aktuellen Fragen von Integration, Bildung und Fachkräftegewinnung zusammengehöre. Konkrete neue Abkommen wurden am Tag der Veranstaltung nicht angekündigt.

Der Berliner Senat verband die historische Erinnerung mit einem öffentlichen Gesprächsformat im Roten Rathaus. Laut Ankündigung sollten Perspektiven der nachfolgenden Generationen im Mittelpunkt stehen, die aus der damaligen Anwerbung hervorgegangen sind. Damit setzte die Hauptstadtregion einen Akzent, der Erinnerungspolitik und gegenwärtige Integrationsarbeit verzahnt.

Das Abkommen von 1961 schuf den Rahmen für die organisierte Anwerbung türkischer Arbeitskräfte in deutsche Betriebe. Historikerinnen und Historiker bewerten es als Einschnitt für Arbeitswelt und Gesellschaft: Es beschleunigte die Industrialisierung in Nachkriegsdeutschland, veränderte Belegschaften nachhaltig und prägte ganze Stadtviertel. Gleichzeitig verweisen Betroffene und Fachpolitik auf Schattenseiten, etwa prekäre Beschäftigung, unzureichende Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Diskriminierung im Alltag. Diese Ambivalenz gehört zur historischen Bilanz, die am Jahrestag betont wurde.

Heute erfolgt die Anwerbung aus Drittstaaten in einem anderen rechtlichen und administrativen Rahmen. Zuständig sind insbesondere die Bundesregierung, die Bundesagentur für Arbeit und die Ressorts für Gesundheit und Arbeit. Beispiele sind Programme zur fairen Anwerbung in der Pflege, bilaterale Vermittlungsabsprachen, Anerkennungsverfahren für Qualifikationen und Qualitätsstandards für Sprach- und Fachprüfungen. Diese Instrumente unterscheiden sich deutlich von den Verfahren der 1960er Jahre und sollen Ausbeutung verhindern sowie nachhaltige Integration fördern.

Politisch verweist der Jahrestag auf mehrere aktuelle Interessen: Unternehmen suchen qualifizierte Beschäftigte, Länder und Kommunen benötigen verlässliche Verfahren, und Einwanderinnen und Einwanderer erwarten faire Chancen. Zugleich bleibt die Aufgabe, Bildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern und rassistischer Diskriminierung entgegenzuwirken. Der Festakt in Berlin verdeutlichte damit die doppelte Perspektive: Erinnerung an 65 Jahre Migrationsgeschichte und die Debatte über eine zukunftsfeste Ausgestaltung der Fachkräfteeinwanderung in Deutschland.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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