In Berlin erhöhen die landeseigenen Wohnungsunternehmen die Mieten für rund 90.000 Bestandswohnungen. Das bestätigten Medienberichte und Branchenvertreter am 29. und 30. September 2026. Betroffene Mieterinnen und Mieter erhalten demnach entsprechende Schreiben. Die Anhebungen stützen sich auf die Kooperationsvereinbarung mit dem Land Berlin und die gesetzlichen Möglichkeiten nach Bürgerlichem Gesetzbuch.
Zu den betroffenen Gesellschaften zählen Degewo, Gewobag, Howoge, WBM, Stadt und Land sowie Gesobau. Die Unternehmen verweisen auf stark gestiegene Bewirtschaftungs-, Instandhaltungs- und Baukosten sowie auf den Finanzierungsbedarf für Sanierung und Neubau. Zugleich betont die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die Mietenläufe der landeseigenen Unternehmen blieben im Durchschnitt unter dem Berliner Marktniveau und seien an soziale Leitplanken gebunden.
Rechtlich orientieren sich die Erhöhungen am Berliner Mietspiegel 2026. Für einzelne Wohnungen gilt die Kappungsgrenze von höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren, die in Berlin landesrechtlich festgelegt ist. Darüber hinaus sehen die internen Regeln der landeseigenen Unternehmen im Rahmen der Kooperationsvereinbarung häufig zusätzliche Begrenzungen für Mieterhöhungsprogramme vor. Konkrete Durchschnittswerte der jetzigen Anpassungen sowie eine Aufschlüsselung nach Gesellschaften lagen zunächst nicht vollständig vor.
Mieterverbände und Teile der Opposition kritisieren die Maßnahme als falsches Signal in einem angespannten Markt. Sie verweisen auf hohe Belastungen vieler Haushalte und fordern Transparenz über Umfang, Begründungen und soziale Abfederungen. Der Branchenverband der landeseigenen Unternehmen hebt dagegen die wirtschaftliche Notwendigkeit hervor, um energetische Sanierungen, Instandhaltung und Neubauvorhaben zu sichern.
Für Härtefälle bestehen Hilfsmechanismen. Laut Ombudsstelle der landeseigenen Wohnungsunternehmen kann das sogenannte Leistbarkeitsversprechen greifen: Überschreitet die Miete einen definierten Anteil des Haushaltsnettoeinkommens, ist auf Antrag eine Absenkung oder individuelle Lösung prüfbar. Unverändert gilt, dass Mieterhöhungen formell zu begründen sind und Fristen sowie Zustimmungsverfahren einzuhalten sind.
Mit den angekündigten Anpassungen rückt die Wohnungspolitik erneut in den Fokus der Berliner Landespolitik. Politisch entscheidend sind nun verlässliche Angaben über die durchschnittliche Höhe der Erhöhungen, die genaue Zahl der betroffenen Verträge je Unternehmen und die konkrete soziale Ausgestaltung. Diese Informationen sind Voraussetzung für belastbare Bewertungen durch Verbände und für mögliche parlamentarische Initiativen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).