In Berlin gelten seit dem 1. Oktober 2026 strengere Regeln für Mehrweg. Der Berliner Senat hat die Ausführungsvorschrift Mehrweg in Kraft gesetzt. Sie konkretisiert die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin und verpflichtet die öffentliche Hand, bei Veranstaltungen, in Kantinen und überall dort, wo das Land unmittelbaren Einfluss hat, Mehrwegalternativen anstelle von Einwegprodukten einzusetzen.
Kern der Regelung ist die verpflichtende Bereitstellung von Mehrwegbechern und Mehrweggeschirr, vorzugsweise über Pfand- oder Poolsysteme. Veranstalterinnen und Veranstalter auf öffentlichen Flächen müssen funktionsfähige Rückgabemöglichkeiten organisieren und das vorhandene Mehrwegangebot deutlich ausweisen. Die Bezirksämter sind für die Kontrollen zuständig. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden; die Höhe möglicher Bußgelder richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes und wird durch die zuständigen Stellen festgesetzt.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt flankiert die Einführung mit Hygieneleitfäden und praxisnahen Hinweisen für Gastronomie, Kantinen und Veranstalter. Ziel ist es, den Betrieb von Mehrwegsystemen rechtssicher und alltagstauglich zu gestalten. Die Verwaltung betont den Vorbildanspruch des Landes und erwartet eine spürbare Verringerung von Einwegabfällen sowie eine Entlastung der Entsorgungssysteme.
Die Ausführungsvorschrift geht auf einen Runden Tisch mit Verwaltung, Branchenverbänden, Umweltverbänden und Wissenschaft zurück. In der Praxis bedeutet sie zunächst organisatorischen Mehraufwand, insbesondere bei Großveranstaltungen. Entscheidend für die Wirksamkeit sind die Verfügbarkeit leistungsfähiger Poolsysteme, die Akzeptanz bei Veranstaltern und Gästen sowie eine ausreichende Kontrolldichte durch die Bezirksämter. Verbindliche Mengen- oder Kostenziele nennt die Vorschrift nicht; die Senatsverwaltung kündigt Informationskampagnen und eine konsequentere Ahndung von Verstößen an.
Die Berliner Regelung ergänzt bundesrechtliche Pflichten und präzisiert sie für die Landesverwaltung und öffentliche Flächen in der Stadt. Für private Anbieter außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Landes gelten weiterhin die bundesweiten Mindestvorgaben zur Mehrwegangebotspflicht; die jetzt eingeführte Ausführungsvorschrift richtet sich vor allem an Einrichtungen und Veranstaltungen, die im Verantwortungsbereich des Landes Berlin liegen.
Mit dem Starttermin ist ein aktueller politischer Schwerpunkt gesetzt: Berlin will Vermüllung im öffentlichen Raum begrenzen und Ressourcen schonen. Ob die Ziele erreicht werden, hängt laut Beteiligten von konsequenter Umsetzung, Aufklärung und praktikablen Rückgabestrukturen ab.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).