Berlin stimmt heute über das 20. Abgeordnetenhaus von Berlin und die Bezirksverordnetenversammlungen ab. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Nach Angaben der Landeswahlleitung sind 2.487.318 Personen wahlberechtigt. Landeswahlleiter Stephan Bröchler verwies zum Auftakt auf die bekannten Abläufe und Fristen sowie auf zusätzliche Hinweise für die Stimmabgabe per Briefwahl.
Mit der heutigen Wahl greift erstmals das abgesenkte Wahlalter für die Abgeordnetenhauswahl: Das Wahlrecht ab 16 Jahren gilt für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung in Berlin. Unverändert gilt: Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten, die in Berlin leben, wählen die Bezirksverordnetenversammlungen, nicht jedoch das Abgeordnetenhaus. Die Landeswahlleitung hat die wesentlichen Schritte des Wahlverfahrens, Anforderungen an die Stimmzettelabgabe und Regelungen zu Hilfen im Wahllokal zusammengefasst.
Wer per Briefwahl abstimmt, muss sicherstellen, dass die Wahlbriefe spätestens heute bis 18 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingehen. Nur dann werden sie bei der Auszählung berücksichtigt. Wahlbriefe können bis zum Fristende auch direkt in die Briefkästen der Bezirkswahlämter eingeworfen werden; ein Poststempel genügt nicht. Für Rückfragen haben die Bezirke Hotlines und Servicepunkte eingerichtet.
Die Auszählung beginnt unmittelbar nach Schließung der Wahllokale. Zunächst werden die Stimmen in den Urnenwahllokalen ermittelt, anschließend die Briefwahlbezirke. Die Landeswahlleitung veröffentlicht fortlaufend Zwischenergebnisse und rechnet in der Nacht mit einem belastbaren vorläufigen Ergebnis. Das amtliche Endergebnis stellt der Landeswahlausschuss nach Prüfung der Niederschriften zu einem späteren Termin fest.
Für die Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus wird das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren angewandt. Es gilt die Fünf-Prozent-Hürde; Ausnahmen sind nur für anerkannte nationale Minderheiten vorgesehen, die in Berlin jedoch keine landesweit antretende Liste stellen. Für die Bildung von Fraktionen gelten die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung.
Die Verwaltung hebt organisatorische Maßnahmen zur Sicherung eines geordneten Ablaufs hervor. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Besetzung der Wahlvorstände, der Barrierefreiheit, dem Schutz des Wahlgeheimnisses und der rechtssicheren Ergebniserfassung. Wählerinnen und Wähler können ihr zuständiges Wahllokal online oder über die Wahlbenachrichtigung ermitteln; die Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich, ein gültiger amtlicher Ausweis schon. Verstöße gegen die Ordnung des Wahllokals oder gegen das Fotografierverbot der Stimmzettel können von den Wahlvorständen unterbunden werden.
Der Wahltag ist der 20. September 2026. Maßgeblich sind die Öffnungszeit der Wahllokale von 8 bis 18 Uhr und der fristgerechte Eingang der Briefwahl bei den Bezirkswahlämtern.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).