In Berlin kommt heute das neugewählte Abgeordnetenhaus von Berlin zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen die Wahl der oder des Präsidenten sowie der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Hauses. Aus den Fraktionen heißt es im Vorfeld, dass die Abstimmungen in geheimer Wahl gemäß der Geschäftsordnung erfolgen sollen.
Für besondere Aufmerksamkeit sorgt die Ankündigung der AfD, für das Parlamentspräsidium einen eigenen Kandidaten aufzustellen. Vertreterinnen und Vertreter von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke signalisierten im Vorfeld, sie wollten einen AfD-Vertreter im Präsidium verhindern. Zur Begründung verweisen sie auf die integrative Rolle des Gremiums und eine deutliche politische Distanz zur AfD. Die AfD hebt dagegen ihre parlamentarischen Rechte hervor und sieht ihre Kandidatur als Ausdruck des Wahlergebnisses.
Die konstituierende Sitzung wird zunächst von der oder dem Alterspräsidenten eröffnet. Danach wählt das Plenum die Spitze des Hauses. Das Parlamentspräsidium leitet die Sitzungen, achtet auf die Ordnung, repräsentiert das Abgeordnetenhaus von Berlin nach außen und wirkt auf einen fairen parlamentarischen Ablauf hin. Es ist üblich, dass mehrere Fraktionen mit Stellvertretungen im Präsidium vertreten sind, ein Anspruch auf bestimmte Posten besteht rechtlich jedoch nicht; entscheidend ist das Votum der Abgeordneten in der geheimen Abstimmung.
Formell richten sich Einberufung und Ablauf nach der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses. Die konstituierende Sitzung muss innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist nach der amtlichen Feststellung des Wahlergebnisses stattfinden. Der Landeswahlleiter hatte das Ergebnis zuvor bekanntgegeben. Mit der heutigen Sitzung beginnt die neue Wahlperiode offiziell; damit sind auch Ausschussbildungen, Fraktionsvorstände und weitere Personalentscheidungen auf den Weg zu bringen.
Beobachter erwarten, dass die Frage der Besetzung des Parlamentspräsidiums den Ton der Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen früh prägen könnte. Ein Scheitern eines AfD-Kandidaten wäre kein Novum in deutschen Parlamenten und würde an entsprechende Entscheidungen in anderen Landes- und Kommunalvertretungen anknüpfen. Gelingt hingegen eine Wahl, säße die AfD künftig in einem Gremium, das nicht nur organisatorische, sondern auch symbolische Bedeutung für das Haus hat.
Die Abstimmungen werden im Laufe der Sitzung erwartet. Ob es zusätzlich zu einer Verständigung über weitergehende Verfahrensfragen kommt, hängt von der Mehrheitsbildung im Plenum und möglichen Absprachen zwischen den Fraktionen ab.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).