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Berufungsprozess zum Tod eines Stuttgarter Motorradpolizisten ausgesetzt

Das Landgericht Stuttgart hat den am 13. Oktober 2026 begonnenen Berufungsprozess wegen rechtlicher Neubewertung vorerst ausgesetzt.

Kurzmeldung

Das Landgericht Stuttgart hat den am 13. Oktober 2026 begonnenen Berufungsprozess zum Tod eines Motorradpolizisten vorerst ausgesetzt. Die Strafkammer begründete den Schritt mit offenen Fragen zur rechtlichen Einordnung des Tatvorwurfs und kündigte eine erneute Prüfung der Anklagegrundlage an. Alle für Oktober geplanten Termine entfallen zunächst; ein neuer Verhandlungskalender steht noch nicht fest.

Aus Gerichtsangaben geht hervor, dass sich in der Erörterung Hinweise ergaben, die über den Vorwurf reiner Fahrlässigkeit hinausreichen könnten. Die Kammer forderte die Verfahrensbeteiligten zu ergänzenden Stellungnahmen auf. Eine Entscheidung, ob und in welcher Form das Verfahren fortgesetzt oder neu terminiert wird, ist offen.

Dem Verfahren liegt ein Unfall vom 24. Juni 2024 in Stuttgart-Degerloch zugrunde. Während eines Polizeikonvois für Viktor Orban kam es zu einer Kollision; ein 61 Jahre alter Motorradpolizist starb noch am selben Tag. Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte im Dezember 2025 die damals 70-jährige Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Gegen das Urteil legten sowohl die Staatsanwaltschaft Stuttgart als auch die Verteidigung Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft hatte ein höheres Strafmaß gefordert, die Verteidigung strebte eine abweichende Bewertung der Vorwürfe an.

Mit der jetzigen Aussetzung rückt die juristische Klärung erneut in die Ferne. Für die Angehörigen des Getöteten und die Polizei bedeutet dies eine weitere Verzögerung bei der Feststellung der strafrechtlichen Verantwortung. Zugleich wirft der Fall grundsätzliche Fragen zur Bewertung von Verkehrsunfällen mit Einsatzkräften auf, insbesondere wenn Kolonnenfahrten und kurzfristige Verkehrslenkungen eine Rolle spielen.

Nach Angaben des Landgerichts betrifft die laufende Prüfung allein die rechtliche Würdigung des Verhaltens der Angeklagten; über Tatsachenfeststellungen aus dem ersten Verfahren sei nicht abschließend befunden. Konkrete nächste Schritte hängen von den angeforderten Stellungnahmen ab. Ein Termin zur Fortsetzung des Berufungsprozesses wird erst nach Abschluss dieser Prüfung bekanntgegeben.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen