Berlin

Bezirk Tempelhof‑Schöneberg lässt „Geisterhaus Flora“ in Friedenau eigenständig begutachten

Das Bezirksamt Tempelhof‑Schöneberg hat am 24. September 2026 ein von ihm veranlasstes Gutachten zur Standsicherheit des leerstehenden Hauses an der Odenwaldstraße/Stubenrauchstraße in Friedenau vorgelegt. Der Schritt ist Teil eines Verfahrens gegen die langjährige Eigentümerin…

Der Bezirk Tempelhof‑Schöneberg hat am 24. September 2026 ein extern erstelltes Gutachten zur baulichen Situation des sogenannten „Geisterhauses Flora“ in Berlin‑Friedenau in Auftrag gegeben und veröffentlicht. Ziel sei, so das Bezirksamt, einen belastbaren Überblick zur Standsicherheit insbesondere der Holzbalkendecken, zu weiteren Mängeln und zu ersten Kostenabschätzungen für eine mögliche Instandsetzung zu erhalten. Der Schritt erfolgt, nachdem die Eigentümerin das Objekt über Jahre hat leerstehen lassen und behördliche Fristen bereits zuvor nicht eingehalten wurden. ([rbb24.de](https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/09/flora-friedenau-berlin-haus-verfall-bezirk-treuhaender.html?utm_source=openai))

Nach Angaben des Bezirksamts war dem Eigentümer bereits mit Anordnung vom 23. Januar 2026 auferlegt worden, bis zum 29. Mai 2026 ein Gutachten zur Standsicherheit sowie eine Entwurfsplanung und Kostenberechnung vorzulegen. Da diese Unterlagen nicht in der geforderten Form vorgelegt wurden, hat die Verwaltung nun selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben und Mittel für weitere Verfahrensschritte bereitgestellt. Das Bezirksamt verweist auf eine gesicherte Finanzierung für die nächsten Verfahrensschritte. ([berlin.de](https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/bauaufsicht/?utm_source=openai))

Die Nachbarschaftsinitiative „Frauen für das Geisterhaus“ und lokale Aktive verfolgen den Vorgang seit Jahren und fordern eine schnelle Sanierung oder einen Verkauf an einen verlässlichen Wohnraumanbieter. In früheren Berichten kritisierten Anwohnerinnen und Mietervereine, der langjährige Leerstand schade dem Quartier und entziehe der Stadt dringend benötigten Wohnraum; politische Forderungen reichten von Bußgeldern bis zu Zwangsmaßnahmen. Die Bezirksverwaltung nennt das jetzige Gutachten als Grundlage für weitere Entscheidungen, etwa den Einsatz eines Treuhänders oder mögliche bauordnungsrechtliche Maßnahmen. ([rbb24.de](https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/05/berlin-geisterhaus-friedenau-leerstand-mietshaus.html?utm_source=openai))

Rechtlich ist der Bezirk befugt, bei drohender Gefährdung Dritter und bei fortgesetzter Pflichtverletzung des Eigentümers einzuschreiten; die Verwaltung hat bereits im Januar 2026 entsprechende Anordnungen erlassen. Offen bleibt, ob und wann konkrete Bau‑ oder Sicherungsmaßnahmen beginnen können und wer die Kosten tragen wird, solange die Eigentümerin nicht kooperiert. Der Bericht nennt erste Kostenindikationen, nennt jedoch keine abschließende Kalkulation; abschließende Entscheidungen hängen von weiteren Prüfungen und möglichen Rechtsverfahren ab. Die Veröffentlichung des Gutachtens markiert dennoch einen klaren Vollzugsakt des Bezirks in einem langjährigen Leerstandsfall mit stadtpolitischer Brisanz.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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