Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hat am 29. September 2026 angekündigt, gemeinsam mit den Ländern weitere befristete Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lastkraftwagen zu prüfen. Anlass sind anhaltend niedrige Wasserstände auf Bundeswasserstraßen, vor allem am Rhein, die Transporte per Binnenschiff erheblich einschränken und dadurch Versorgungsketten belasten. Die Prüfung solle klären, in welchem Umfang und für welche Güter zusätzliche temporäre Ausnahmen notwendig und rechtlich zulässig seien, teilte das Bundesverkehrsministerium mit.
Konkrete Maßnahmen werden bereits auf Länderebene ergriffen: Nordrhein-Westfalen hatte die Aussetzung des Sonntagsfahrverbots zuvor um einen weiteren Monat verlängert; auch Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben befristete Ausnahmen beschlossen oder verlängert. Diese Landesregelungen gelten jeweils nur für bestimmte, mit dem Niedrigwasser zusammenhängende Transporte und sind jeweils zeitlich begrenzt.
Die Regierung begründet die Erleichterungen mit unmittelbaren Kapazitätsengpässen der Binnenschifffahrt. Laut Bundesverkehrsministerium sind neben dem Rhein auch Elbe, Donau, Main und Mosel betroffen; in der Folge würden Lieferbeziehungen, etwa für Rohstoffe der Industrie, auf die Schiene oder die Straße verlagert. Bilger hat zugleich betont, dass Ausnahmen gezielt und befristet erteilt werden müssten, um verkehrs- und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben zu wahren.
Gewerkschaften und Umweltverbände äußern Vorbehalte: Ver.di lehnt eine generelle Aufhebung des Sonntagsfahrverbots ab und warnt vor zusätzlichen Belastungen für Beschäftigte; Umweltorganisationen sehen in vermehrtem Lkw-Verkehr Risiken für Emissionen und Klimaziele. Vertreter der Logistik- und Industriebranche hingegen fordern pragmatische Lösungen, um Produktions- und Lieferengpässe zu vermeiden.
Rechtlich berührt die Debatte die Ausnahmeregelungen nach der Straßenverkehrsordnung und landesrechtliche Genehmigungsverfahren; einige Länder verweisen darauf, dass Genehmigungen nur für bestimmte Transportzwecke und mit engmaschiger Fristsetzung erteilt werden. Das Bundesverkehrsministerium kündigte an, Finanzierungsfragen für mögliche Ausgleichsmaßnahmen in die Haushaltsberatungen 2027 einzubringen.
Fakt bleibt: Die Entscheidung über weitere Ausnahmen liegt in Abstimmung von Bund und Ländern; sie wird an die konkreten Pegelstände und die Lage der Lieferketten gebunden sein. Einzelne Befreiungen sind bereits in Kraft, andere werden geprüft — und müssen jeweils durch Länderbehörden formal genehmigt werden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).