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Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: 37-Jähriger festgenommen

Vor der Bergischen Synagoge in Wuppertal ist am 17. September 2026 ein Brandanschlag verübt worden. Die Ermittler gehen von einem antisemitischen Motiv aus.

Vor der Bergischen Synagoge der Jüdischen Kultusgemeinde Wuppertal ist am 17. September 2026 ein Brandanschlag verübt worden. Nach Angaben der Polizei Wuppertal schleuderte ein Mann einen mit brennbarer Flüssigkeit gefüllten Gegenstand gegen das Gebäude und setzte ihn in Brand. Das Feuer wurde rasch gelöscht; verletzt wurde niemand. Kurz darauf nahm die Polizei in Tatortnähe einen 37-jährigen Tatverdächtigen fest. Nach Behördenangaben handelt es sich um einen afghanischen Staatsangehörigen.

Polizei und Staatsanwaltschaft erklärten, es gebe deutliche Hinweise auf ein antisemitisches Motiv. Demnach soll sich der Festgenommene bereits bei der Anhaltung in entsprechender Weise geäußert haben. Die Ermittlungen zu Ablauf, Tatmittel und möglicher Vorbereitungshandlungen dauern an. Die Behörden bitten um Hinweise von Zeuginnen und Zeugen sowie um die Übermittlung von Videoaufnahmen aus dem Umfeld der Bergischen Synagoge.

Die Jüdische Kultusgemeinde Wuppertal und die Stadt Wuppertal verurteilten die Tat und bekundeten Solidarität mit den Gemeindemitgliedern. Die Gemeinde betonte, dass das Sicherheitskonzept mit der Polizei Wuppertal eng abgestimmt sei. Die Stadt kündigte an, den Schutz jüdischer Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden weiter zu prüfen.

Der Vorfall reiht sich in eine Serie von Angriffen und Drohungen gegen jüdische Einrichtungen in Deutschland ein. Synagogen stehen seit Jahren unter besonderem Schutz; die Polizei Wuppertal verstärkte nach dem Anschlag sichtbar ihre Präsenz im Umfeld der Bergischen Synagoge. Das Innenministerium Nordrhein-Westfalen verweist in solchen Lagen regelmäßig auf die enge Zusammenarbeit von Polizei, Kommunen und Gemeinden sowie auf lageabhängige Schutzmaßnahmen.

Rechtlich prüfen die Ermittler neben dem Verdacht der versuchten schweren Brandstiftung auch die Einordnung als Hasskriminalität mit antisemitischem Hintergrund. Ob und in welchem Umfang weitere Haftgründe oder Auflagen in Betracht kommen, ist Gegenstand der laufenden Verfahren der Staatsanwaltschaft. Angaben zu möglichen Vorstrafen oder einem konkreten Tatablauf über das bereits Bekanntgegebene hinaus machten die Behörden zunächst nicht.

Die Jüdische Kultusgemeinde Wuppertal fordert nach dem Anschlag eine konsequente strafrechtliche Verfolgung und einen wachen gesellschaftlichen Umgang mit Antisemitismus. Vertreter der Stadt Wuppertal betonten, Prävention und Schutz blieben gemeinsame Daueraufgaben. Prognosen über politische Folgen sind zum jetzigen Zeitpunkt offen; maßgeblich sind zunächst die Ergebnisse der Ermittlungen von Polizei Wuppertal und Staatsanwaltschaft.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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