Die Brandenburger Regierungskoalition aus SPD und CDU hat am 9. Oktober 2026 im Landtag Brandenburg Vorschläge für kommunale Verpackungssteuern zurückgewiesen. Nach übereinstimmenden Berichten von rbb24 wurden entsprechende Vorstöße als „Bürokratiemonster“ kritisiert. Damit positioniert sich Rot-Schwarz klar gegen zusätzliche kommunale Abgaben auf Einwegverpackungen und setzt auf bundeseinheitliche Vorgaben.
Als Begründung führt die Koalition laut rbb24 einen hohen Verwaltungsaufwand und rechtliche Unsicherheiten auf kommunaler Ebene an. Zudem verweist sie auf laufende Gesetzesarbeit des Bundes: Das Bundesumweltministerium arbeitet an einer Neuordnung des Verpackungsrechts im Zuge der europäischen Verpackungsverordnung. Ziel der geplanten Anpassungen sind mehr Abfallvermeidung, höhere Recyclingquoten und klare Regelungen für Mehrwegsysteme. Verbindliche Entscheidungen über eine eigenständige bundesweite Verpackungssteuer liegen derzeit nicht vor.
Im Deutschen Bundestag ist die Umsetzung der EU‑Verpackungsverordnung seit dem Frühjahr 2026 Thema mehrerer Beratungen. Dabei steht die Frage im Raum, wie nationale Regelungen so gestaltet werden können, dass sie Rechtssicherheit für Kommunen und Unternehmen schaffen und gleichzeitig Littering, Einwegabfälle und Fehlanreize wirksam begrenzen. Regierung und Fraktionen betonen regelmäßig den Vorrang europaweit harmonisierter Vorgaben, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden.
Die Debatte in Potsdam fällt in eine Phase erhöhter kommunaler Erwartung an klare Leitplanken. Städte und Landkreise verweisen auf steigende Reinigungskosten im öffentlichen Raum und fordern Instrumente, um Hersteller und Vertreiber von Einwegverpackungen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Aus der Brandenburger Landesregierung heißt es demgegenüber, dass Maßnahmen wie Pfandsysteme, Mehrwegquoten und erweiterte Produzentenverantwortung vorrangig über Bundesrecht und europäische Standards gestärkt werden sollten.
Für Berlin, wo ebenfalls eine Koalition aus CDU und SPD regiert, ist die Diskussion politisch anschlussfähig; konkrete landesgesetzliche Schritte zu einer eigenständigen Verpackungssteuer liegen jedoch auch dort nicht vor. Insgesamt verschiebt sich der Schwerpunkt der Regulierung damit weiter auf die Ebene der Bundes- und EU‑Gesetzgebung. Das nächste greifbare Signal wird von der Vorlage der Bundespläne zur nationalen Umsetzung der EU‑Verpackungsverordnung erwartet. Erst mit einem solchen Rahmen dürfte sich entscheiden, ob Kommunen zusätzliche fiskalische Instrumente erhalten oder ob bundeseinheitliche Vorgaben den Vorrang behalten.
Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).