Brandenburg

Brandenburg startet Freiwilligenprogramm für Radon‑Messungen

Das Land Brandenburg ruft Haushalte und Kommunen zur Teilnahme an einer vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit koordinierten Messkampagne auf; Ziel sind repräsentative Innenraumdaten zur Abschätzung lokaler Radonrisiken.

Brandenburg hat am 22. Oktober 2026 ein landesweites Programm zur freiwilligen Messung der Radonkonzentration in Innenräumen gestartet. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ruft dabei Privathaushalte, öffentliche Einrichtungen und Kommunen zur Teilnahme auf; Koordination und Informationen stellt das Ministerium für Land‑ und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) bereit. Anlass ist die Notwendigkeit, auf regionaler Ebene verlässliche Jahresmittelwerte für die Raumluft zu erhalten, die für die Bewertung gesundheitlicher Risiken und mögliche Schutzmaßnahmen entscheidend sind. ([lavg.brandenburg.de](https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/verbraucherschutz/strahlenschutz/radon-messungen-in-brandenburg/?utm_source=openai))

Freiwillige erhalten demnach Messgeräte und Vorgaben zur Aufstellung über einen definierten Zeitraum; die Auswertung erfolgt nach den vom Bundesamt für Strahlenschutz empfohlenen Standards. Der gesetzliche Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen und Arbeitsplätzen beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³). Überschreitungen erfordern nach dem Strahlenschutzgesetz weitergehende Prüfungen und gegebenenfalls bauliche Minderungsmaßnahmen. Die Landesbehörden betonen, dass Innenraummessungen für die konkrete Gefährdungsbeurteilung vor Ort maßgeblich sind. ([lavg.brandenburg.de](https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/verbraucherschutz/strahlenschutz/radon-messungen-in-brandenburg/?utm_source=openai))

Das Land verweist auf zuvor erhobene geologische und Bodenluftdaten, die Brandenburg bislang nicht flächendeckend als Radonvorsorgegebiet ausweisen ließen; die Behörden sehen dennoch Messungen in bewohnten Gebäuden als wichtigen Schritt zur Prävention. Für die Durchführung arbeiten LAVG und MLEUV mit anerkannten Messstellen zusammen; Teilnehmende erhalten Hinweise zu Messort, Messdauer und weiterem Vorgehen. Die Kampagne dient zugleich der Datenbasis, um gegebenenfalls gezieltere Schutzempfehlungen für einzelne Kommunen auszusprechen. ([mleuv.brandenburg.de](https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/kerntechnik-und-strahlenschutz/radon/?utm_source=openai))

Rechtlich sind Arbeitgeber in bestimmten Fällen zu Messungen verpflichtet, vor allem in Kellern und Erdgeschossen in ausgewiesenen Vorsorgegebieten; für private Wohnräume bleibt die Teilnahme an der aktuellen Kampagne freiwillig. Die Landesbehörden werben mit Hinweis auf die gesundheitliche Relevanz von Radon — als einem bedeutenden natürlicherweise vorkommenden Risikofaktor für Lungenkrebs — für eine breite Beteiligung und versprechen transparente Rückmeldung der Ergebnisse. Konkrete Fristen zur Rückmeldung der Messdaten und Details zur Verteilung der Messgeräte nennt das LAVG auf seiner Informationsseite. ([lavg.brandenburg.de](https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/verbraucherschutz/strahlenschutz/radon-messungen-in-brandenburg/?utm_source=openai))

Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

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