Verbände und Oppositionsfraktionen haben am 9. Oktober 2026 die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes in Brandenburg als zu langsam kritisiert. Sie bemängeln fehlende Verbindlichkeit bei Zeitplänen, Lücken in der Finanzierung und eine unzureichende Abstimmung zwischen Landes- und Kommunalebene. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung verweist hingegen auf laufende Planungen, ein neu eingerichtetes Begleitgremium und bereits gestartete Projekte.
Als gesetzlicher Rahmen wurde das Mobilitätsgesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg am 9. Februar 2024 veröffentlicht. Es verankert Berichts- und Beteiligungspflichten sowie Ziele für einen klima- und nutzerorientierten Verkehr. Aus dem Ressort heißt es, ein erster Fortschrittsbericht sei dem Landtag Brandenburg zugeleitet; er liste begonnene Maßnahmen auf, benenne aber auch Handlungsbedarfe. Dazu zählen präzisere Zeitpläne für regionale Radnetze, die Synchronisierung von Landes- und kommunalen Investitionsprogrammen sowie belastbare, mehrjährige Finanzierungszusagen für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs.
Konkret kritisieren Verkehrsbündnisse Defizite im Alltag: Taktverdichtungen bei Regionalbussen blieben aus, Radschnellverbindungen kämen nur schleppend voran, und Bauvorhaben würden zwischen Landesplanung und kommunalen Ämtern nicht ausreichend koordiniert. Der VCD fordert eine klarere Priorisierung und eine engere Steuerung durch die Landesregierung Brandenburg, um die im Gesetz formulierten Ziele für ÖPNV, Radverkehr und Barrierefreiheit zu erreichen.
Die Landesregierung betont, dass rechtliche Vorgaben, kommunale Beteiligungsrechte und der angespannte Haushalt Zeitabläufe begrenzen. Als Gegenakzente führt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die Fortschreibung der Radverkehrsstrategie, Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie bewilligte Pilotprojekte an. Zudem soll das Gremium Bündnis Mobilität Verwaltung, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft an einen Tisch bringen, um Zuständigkeiten zu klären und Planungsengpässe zu reduzieren.
Aus Sicht der Kritiker bleibt der Kernkonflikt bestehen: Strategie und Ziele sind definiert, doch für die Umsetzung fehlen bislang flächendeckende, verbindliche Zeit- und Finanzierungsrahmen. Maßgeblich werde sein, ob die kommenden Berichte nach dem Mobilitätsgesetz konkrete Prioritäten, Zuständigkeiten und Meilensteine festschreiben und damit Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Gelingt dies, könnte Brandenburg den Ausbau von ÖPNV und Radverkehr beschleunigen; andernfalls droht eine Verfestigung der bisherigen Verzögerungen.
Politisch ist die Auseinandersetzung damit auch ein Test für die Steuerungsfähigkeit der Landesebene im Zusammenspiel mit Landkreisen und Kommunen. Der Landtag Brandenburg wird die nächsten Fortschrittsberichte bewerten müssen – und gegebenenfalls nachschärfen, wo gesetzliche Ziele und praktische Umsetzung weiter auseinanderfallen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).