Am 26. September 2026 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) die Planungsunterlagen für den deutschen Abschnitt des Brenner-Nordzulaufs an den Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Befassung übermittelt. Damit beginnt in Berlin die Entscheidung über den Neu- und Ausbau der Strecke von Grafing bis zur Grenze zu Österreich, die als Zulauf zum bereits im Bau befindlichen Brenner-Basistunnel dienen soll. Das Projekt ist Teil der grenzüberschreitenden Schieneninfrastruktur, die den verlagerten Güterverkehr über die Alpen verbessern und die Kapazität im europäischen Nord–Süd-Verkehr erhöhen soll.
Nach Angaben des Ministeriums und der Deutschen Bahn liegen die Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die fachlichen Berichte vor; der dort vorgeschlagene Verlauf der Neubaustrecke wurde dem Parlament zur Prüfung übergeben. Das BMVI betonte zugleich, dass die Finanzierung des Vorhabens im Haushalt nicht aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität bestritten werde, sondern über die regulären haushaltspolitischen Wege und Etappen erfolgen solle. Ein Sprecher der Bahn nennt die Neubaustrecke als notwendig, weil die bestehende Trasse allein nicht ausreichend Kapazität für den erwarteten Verkehr bieten werde.
Der Verweis auf die reguläre Haushaltsfinanzierung löst Widerstand in Teilen der betroffenen Regionen aus: Bürgerinitiativen sowie kommunale Vertreter aus dem Landkreis Rosenheim kritisieren die Planungen und fordern Alternativen zur Neubaustrecke, etwa Kapazitätssteigerungen auf der Bestandsstrecke. Auf Bundesebene kündigte der für die Schiene zuständige Staatssekretär Ulrich Lange an, das Projekt werde „auf den Prüfstand“ genommen und die parlamentarische Beratung werde klären, in welchen Schritten und mit welchen Mitteln der Bau erfolgen könne.
Rechtlich und haushälterisch folgt die Prüfung festen Verfahren: Nach parlamentarischer Zustimmung müssen konkrete Finanzierungszuordnungen im Haushalt erfolgen; zeitliche Angaben für Baubeginn oder Inbetriebnahme nannte das Ministerium in der Übergabe nicht verbindlich. Die Entscheidung in Berlin wird daher nicht nur die Trassenfrage betreffen, sondern auch das Tempo, in dem Mittel bereitgestellt werden und welche Abschnitte vorrangig realisiert werden. Konkrete Kostenangaben und Festlegungen zur Mittelherkunft stehen derzeit weiter aus.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).